Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 104

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dem Internet vertreiben. Das trifft nicht nur Freiheitliche oder schon gar nicht nur Frei­heitliche, auch wenn Frau Kollegin Maurer das als großes Argument angeführt hat. Wenn ich eine solche Büchse der Pandora öffne, trifft es jeden. Das kann sich auch gegen Tierschützer richten (Abg. Deimek: Gegen die Grünen!), wenn sich der Bauernbund zusammenschließt und sagt: Wir machen eine Initiative gegen Tierschützer! Auf diese Weise werden die vielleicht aus dem Internet verdrängt werden. Das kann in jede Richtung gehen, vergessen Sie das nicht, wenn Sie das heute hier beschließen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Ein Bonmot am Rande: Wenn ein solches Unternehmen Strafen bekommt, dann kann es sein, dass diese Strafen von jenen Unternehmen, die Werbeeinschaltungen machen, abgezogen werden. Das heißt, dass das österreichische Unternehmen, das zum Bei­spiel bei Facebook Werbeeinschaltungen bucht, angezapft wird. Dieses Unterneh­men muss dann die Strafe für jenes Unternehmen bezahlen, das tatsächlich zu bestrafen wäre, und muss darüber hinaus weiterhin für die Werbung beim Unternehmen bezahlen. Das heißt, dass das österreichische Unternehmen doppelt bezahlen muss. Es wird bestraft und diskriminiert. Das nur als Bonmot am Rande in Bezug auf dieses Gesetz. Das ist wirklich sehr durchdacht, das muss man schon sagen.

Ein Punkt noch, weil immer wieder von Netzsperren die Rede war: Netzsperren, also die Möglichkeit, eine Webseite überhaupt zu sperren, seien etwas ganz Furchtbares, heißt es. Dagegen sind viele Grüne sogar demonstrieren gegangen, sie haben sich massiv dagegen ausgesprochen. Im ersten Entwurf, den das Justizministerium vorgelegt hat, war diese Möglichkeit definitiv enthalten. Ich war sehr erstaunt, dass das von den Grünen geführte Ministerium überhaupt Netzsperren vorsieht. Dann wurde diese Möglichkeit im Zuge der Begutachtung entschärft. Man hat sie herausgenommen. In den Erläuternden Bemerkungen steht jedoch ausdrücklich: Vorläufig wird auf Netzsperren verzichtet. (Abg. Deimek: Das ist die Netzneutralität der Sigi Maurer!)

Was heißt vorläufig? – Man hat es grundsätzlich vor und sobald es technisch endlich einmal möglich ist, wird man es machen. Das heißt, das, wogegen eine Partei unter anderem angeblich gestanden ist, wird da umgesetzt. Das ist auch ein ganz massiver Eingriff. Dazu brauche ich dann eine Internetpolizei und eine Zensurinfrastruktur. Man kann sich anschauen, wie das funktioniert, China macht das sehr konsequent.

Ich komme damit schon fast zum Schluss. Es gäbe noch einige Punkte, die ich gerne anführen würde, aber dazu reicht meine Redezeit nicht. Ich würde gerne über die Verhetzung und diese fehlgeleitete Änderung im Verhetzungsparagrafen sprechen, der zur Definition der Begriffe Beleidigung und Verhetzung beinahe identische Formulie­rungen verwendet, was dazu führen wird, dass es am Bezirksgericht keine Ver­hand­lungen aufgrund von Beleidigung mehr geben wird. Stattdessen wird alles mit einer sechsfach höheren Strafdrohung an das Landesgericht weitergeleitet werden. Auch das ist eine völlig falsche Initiative, ein völlig falscher Schritt, der nur zu einer Kriminalisierung führt, die in der Form nicht notwendig ist.

Ich komme daher zum Schluss. Ich kann wirklich nur an Sie als Regierungsparteien appellieren, dass Sie das noch einmal überdenken, daran denken, auf welch gefähr­liches Terrain Sie sich mit diesem Gesetzespaket begeben. Sie riskieren damit eine massive Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit für einen wahrscheinlich relativ kurzfristigen medialen Erfolg, und das noch dazu zu einem völlig missglückten Zeit­punkt – also bitte: zurück an den Start! (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


 


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