13.20
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das schon im türkis-grünen Regierungsprogramm vorgezeichnet wurde, wird vor allem die Position der Opfer enorm gestärkt. Deshalb war es uns wichtig, das genau so umzusetzen. Es werden nicht plakativ Strafbestimmungen erhöht oder Strafdrohungen verschärft – nein! –, sondern es werden den Opfern wirkungsvolle Mittel in die Hand gegeben, mit denen es möglich ist, Rechte effektiv durchzusetzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich muss mit meiner Redezeit etwas haushalten und kann deshalb leider nicht auf alles eingehen, worauf ich gerne eingehen möchte. Nur ganz kurz zu dem immer wieder genannten Thema der Einschränkung der Meinungsfreiheit: Niemand wird irgendjemandem verbieten, zu sagen: Die Erde ist eine Scheibe!, aber zu sagen: Die Erde ist eine Scheibe und du gehörst runtergeschmissen!, geht einfach nicht. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Zarits. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Durch das neue Mandatsverfahren gibt es nun die Möglichkeit, bei besonders schwerwiegenden Verstößen, die das Opfer in seiner Menschenwürde verletzen, mit einem Formular und einem Screenshot einen Unterlassungsauftrag zu erwirken, und es ist nicht mehr notwendig, sich durch alle Instanzen zu klagen, während das verletzende Posting munter weiterverbreitet werden kann. Durch diese Möglichkeit, die vorläufige Vollstreckung des Unterlassungsauftrages auszusprechen, kann das Gericht wirksam dafür sorgen, dass besonders verletzende Postings zuerst verschwinden und dann der Prozess geführt wird. Das ist tatsächlich ein Meilenstein und eine sehr, sehr deutliche Verbesserung.
Zuständig dafür ist das Bezirksgericht. Zu Beginn gibt es aber auch den Rechtszug bis hinauf zum Obersten Gerichtshof. Das ist quasi eine eingebaute Evaluierung des Gesetzes und bietet die Möglichkeit, dass die Rechtsprechung des Höchstgerichts dieses Gesetz mit Leben und Klarheit erfüllt.
Es gibt auch im strafrechtlichen Bereich eine Neuerung, die eine einfachere Rechtsdurchsetzung ermöglichen wird. Bei vielen Hasspostings war das Problem, dass man gar nicht wusste, wer der Täter eigentlich ist, dass man selbst nur irgendeinen frei gewählten Usernamen kennt, aber nur dagegen vorgehen kann, wenn man weiß, welche Person in Wirklichkeit dahintersteckt. Es gibt nun die Möglichkeit, dass das Gericht damit beauftragt werden kann, diese Person herauszufinden, damit man wirkungsvoll gegen diese Person vorgehen kann.
Bevor ich weiterspreche, muss ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, mit dem einerseits ein redaktionelles Versehen behoben und andererseits klargestellt wird, dass es den Verteidigungskostenersatz auch im Rechtsmittelverfahren geben wird. Ich bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (516 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (481 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG)
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 9 Z 29 lautet § 33a Absatz 2:
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