„(2) Der Anspruch auf Einziehung besteht im Fall der üblen Nachrede nicht, wenn ein Ausschlussgrund nach § 6 Abs. 2 Z 2 oder 4 vorliegt. § 33 Abs. 2 zweiter Satz ist anzuwenden.“
2. In Artikel 10 Z 12 wird das Wort „Hauptverfahren“ durch die Wendung „Haupt- und Rechtsmittelverfahren“ ersetzt und nach dem Wort „ersetzen“ die Wendung „ , sofern nicht ohnedies eine Ersatzpflicht nach Abs. 4 vorliegt“ angefügt.
3. In Artikel 10 wird nach Z 12 folgende Z 12a eingefügt:
„12a. In § 395 Abs. 1 wird nach der Wendung „Abs. 4“ die Wendung „oder Abs. 4a“ eingefügt.“
4. In Artikel 10 Z 13 wird nach der Wendung „§ 393a Abs. 4a“ die Wendung „ , § 395 Abs. 1“ eingefügt.
*****
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Kollegin, könnten Sie bitte noch ergänzen, dass der Nationalrat das in zweiter Lesung beschließen wolle? Das steht davor.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (fortsetzend): Ich hätte noch so vieles zu sagen. Was ich aber auf jeden Fall noch sagen möchte, ist: Mit diesem Gesetz wird ein Gesetz geschaffen, das die Rechte und die Möglichkeiten der Opfer ausbaut und das zu mehr Rechtsdurchsetzung führen wird. Genau dadurch wird das gleichzeitig auch dazu führen, dass sich potenzielle Täter in Zukunft ihre Formulierungen besser überlegen, bevor sie sie posten. So kann nicht nur Hass im Netz besser und wirkungsvoller sanktioniert, sondern auch nachhaltig bekämpft werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte gehen Sie noch nicht, Frau Kollegin! Sie müssen bitte den einen Satz noch sagen: Der Nationalrat möge in zweiter Lesung beschließen! – Das sind leider die Vorgaben, die wir haben.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (fortsetzend): Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, was ich vorhin gesagt habe. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
13.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Justizausschusses (516 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (481 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 9 Z 29 lautet § 33a Absatz 2:
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