Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 113

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.46.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Minis­terinnen! Ich finde die Debatte besonders spannend, weil wir alle, glaube ich, auf einem sehr sachlichen Niveau – das ist ja hier im Haus nicht immer so – versuchen, die Frage, wie man Hass im Netz bekämpfen kann, zu debattieren, und ÖVP und Grüne dabei vermitteln, dass sie den Stein der Weisen gefunden haben und jetzt wissen, wie man das macht. Drei Oppositionsparteien – alle drei meiner Meinung nach immer sachlich, und ich werde mir Mühe geben, das weiterhin zu bleiben – zeigen einzelne Probleme auf, aber man tut so, als würden diese Probleme nicht existieren. Das finde ich einiger­maßen irritierend, weil es überhaupt nicht, wie wir das leider sonst manchmal haben, um Kritik geht, die aus parteipolitischen Gründen daherkommt, sondern sowohl die SPÖ als auch die Freiheitlichen als auch wir NEOS haben versucht, ganz schwerwiegende Probleme herauszufinden und sie hier zu adressieren. Es wird aber einfach darüber hinweggegangen und gesagt: Das ist ja alles kein Problem!

Was sind diese Probleme? – Sie sind teilweise schon angesprochen worden: Natürlich besteht weiterhin die Gefahr des Overblockings. Wenn ein Unternehmen, ein Dienste­anbieter, die Verpflichtung hat, etwas, was offensichtlich rechtswidrig ist, innerhalb von ein paar Stunden oder einer Woche zu löschen, wird es natürlich, um etwaige Strafen nicht zahlen zu müssen, Overblocking betreiben und Inhalte löschen – ja, selbst­verständlich, das ist ja ganz logisch. Deswegen werden natürlich auch – ich hoffe nicht, aber es wird so sein – unangenehme und unpopuläre Äußerungen vorsichtshalber gelöscht werden. Das ist natürlich eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Es ist richtig, zu sagen: Ja, wir wollen, dass alle weiterhin im Internet ihre Meinung äußern können! – Dann geht es aber auch darum, dass man Overblocking verhindert.

Es ist auch ein großes Problem – und das ist offensichtlich insbesondere bei den Grünen nicht angekommen –, dass es dabei zu einer Privatisierung der Strafrechtspflege kommt. Ich bin sonst ein großer Freund von Privatisierungen, aber nicht dort, wo es um die grundsätzlichen Aufgaben des Staates geht – und die Strafrechtspflege ist eine dieser grundsätzlichen Aufgaben. Wenn Sie jetzt an Unternehmen auslagern, dass die entscheiden, was strafbar ist und was nicht – und das möglichst noch innerhalb von ein paar Stunden –, dann ist das ein Problem. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Es bringt auch nichts, wenn man sagt: Na ja, in letzter Instanz ist dann eh ein Gericht zuständig. – Ich habe schon im Ausschuss versucht, das zu erklären – damals habe ich, glaube ich, Kollegen Stefan als Beispiel genommen, jetzt nehme ich Kollegen Drozda, weil er vor mir dran war –: In erster und zweiter Instanz entscheidet Kollege Drozda darüber, was gesagt werden darf, in letzter Instanz ein Gericht – dann ist ja alles in Ordnung. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) So funktioniert das Strafrecht nicht, so funktioniert die Strafrechtspflege nicht. Dafür sind Gerichte zuständig – nicht Privat­personen und auch keine privaten Unternehmen! (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, den ich darin einigermaßen obskur finde – Kollege Stefan hat es schon teilweise angesprochen –, ist diese nachempfundene Drittschuldnerexekution, die Sie da vorsehen. Was wird in Zukunft passieren? – Facebook bekommt eine Strafe aus­gesprochen, weil ein Posting nicht gelöscht worden ist, und hat keinen Bevollmächtigten gegen Hass im Netz. Dann wird es so sein, dass eine österreichische Behörde ein Zahlungsverbot an ein österreichisches Marketingunternehmen aussprechen wird, die dürfen dann also nicht an Facebook zahlen. Dieses Zahlungsverbot kann ausge­sprochen werden, ohne dass es irgendeinen Zustellversuch gegeben hat, an Facebook beispiels­weise. Es ist auch so, dass der Betrag weit über die Höhe der Strafe hinausgehen kann:


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