Man müsste 5 000 Euro Strafe zahlen, aber das Zahlungsverbot kann auf 100 000 Euro gehen. Das ist eine sehr eigenwillige Rechtsansicht. Die KommAustria behält übrigens den Rest ein und wäre dann eventuell dazu verpflichtet, ihn an Facebook zu überweisen. Auch diese Konstruktion finde ich einigermaßen skurril.
Es kommt noch besser: Das Zahlungsverbot soll nach Ihrem Gesetz schuldbefreiend wirken. Ich stelle mir das sehr spannend vor: Facebook versucht einmal, beim österreichischen Marketingunternehmen die Zahlung einzuklagen. Die werden sagen: Ja, großartig, wir haben zwar einen Vertrag nach irischem Recht, aber im österreichischen Gesetz steht, das Zahlungsverbot ist schuldbefreiend. – Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, das ist ein massives Problem für österreichische Unternehmen, die natürlich werden zahlen müssen! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Dann glauben Sie auch noch, dass Sie Vorsorge getroffen haben, weil im Gesetz steht, man kann als österreichisches Marketingunternehmen eh den Rechtsweg bestreiten. – Ja, wo kommen wir denn da hin? Der Staat Österreich hat eine Strafe an Facebook ausgesprochen, und ich muss mich als österreichischer Unternehmer darum kümmern, dass ich den Rechtsweg bestreite und das Zahlungsverbot meiner eigenen Schuld entsprechend nicht rechtskonform ist. Das ist ja vollkommen absurd. Das ist vonseiten der Grünen vielleicht verständlich, in Bezug auf eine früher einmal unternehmerisch denkende Partei wie die ÖVP ist es einigermaßen absurd, einem österreichischen Unternehmen, das nichts mit der ganzen Situation zu tun hat, zu sagen: Ihr könnt eh den Rechtsweg bestreiten.
Wir werden ja dem justiziellen Teil in fast allen Bereichen zustimmen; nur noch kurz zu meinem letzten Punkt, dem Verhetzungsparagrafen: Es geht ja nicht nur darum, wie Sie immer sagen, dass zu Hass und Gewalt aufgestachelt wird und dass das jetzt strafbar ist. Nein, es geht auch darum, dass es in Zukunft so ist: Wenn jemand eine andere Einzelperson aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten weltanschaulichen Gruppe – die Frau Justizministerin hat es angesprochen – verächtlich macht, wird das weiter unter Strafe gestellt, und nicht nur das, sondern es ist ein Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft verfolgen muss, und die Strafandrohung wird um das Achtfache höher.
Ich sage Ihnen etwas: Ich halte so etwas für grundfalsch. Ich bin nicht der Meinung, dass man Menschen aufgrund von beleidigenden Aussagen bis zu zwei Jahre ins Gefängnis sperren sollte. Das ist aus meiner Sicht schlichtweg falsch. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
13.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler! Hohes Haus! Ich teile nicht deine Meinung, aber ich werde alles dafür tun, dass du sie sagen kannst. – Dieses Zitat wird dem französischen Literaten und Philosophen Voltaire zugeschrieben. Er hat das in einer Zeit gesagt, als Kaiser und Könige noch das Sagen hatten und diese darüber befunden haben, was richtig und was falsch ist. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Mittlerweile leben wir Gott sei Dank in einer aufgeklärten Demokratie, übrigens mit einer Verfassung, auf die wir alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier unseren Eid geschworen haben, viele von uns, auch ich persönlich, mit dem Beisatz „so wahr mir Gott helfe“. Wir haben die Aufgabe, die Meinungsfreiheit vor Missbrauch zu schützen, meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz werden Maßnahmen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer auf Kommunikationsplattformen festgeschrieben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer. – Abg. Amesbauer: Also Zensur heißt jetzt Schutz!)
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