Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 128

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,(6) § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2020 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2021 außer Kraft.‘“

3. In Artikel 3 lautet die Novellierungsanordnung 4.:

„4. § 17 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

,(7) §§ 1, 9, 11a samt Überschrift und § 17 Abs. 3 und 6 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.

(8) §§ 6, 7, 11 und 15 treten mit 30. Juni 2021 außer Kraft. § 9 tritt mit 31. März 2021 außer Kraft. § 11a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.‘“

*****

Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Justizausschusses (588 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 3 werden nach der Novellierungsanordnung 1. folgende Novellierungs­anord­nungen 1a und 1 b eingefügt:

„1a. In § 9 Abs. 1 wird das Datum „31. Jänner 2021“ durch das Datum „31. März 2021“ ersetzt.

1b. In § 9 Abs. 3 werden die Daten „31. Jänner 2021“ jeweils durch das Datum „31. März 2021“ ersetzt.“

2. In Artikel 3 wird nach der Novellierungsanordnung 3. folgende Novellierungs­anord­nung 3a. eingefügt:

„3a. § 17 Abs. 6 lautet:

„(6) § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2020 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2021 außer Kraft.““

3. In Artikel 3 lautet die Novellierungsanordnung 4.:

„4. § 17 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

„(7) §§ 1, 9, 11a samt Überschrift und § 17 Abs. 3 und 6 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.

(8) §§ 6, 7, 11 und 15 treten mit 30. Juni 2021 außer Kraft. § 9 tritt mit 31. März 2021 außer Kraft. § 11a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.““

 


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