Begründung
Durch die Änderung soll auch die Aussetzung von der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis Ende März 2021 verlängert werden.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Coronakrise macht einige Verlängerungen von Fristen und Vereinfachungen notwendig, beispielsweise Videoübertragungen zur Beweisaufnahme bei Gericht, erweiterte Fristen beim Insolvenzverfahren oder auch erleichterte Identitätsfeststellung bei Notaren bei der Gründung einer GesmbH. Das sind Bestimmungen, die bestimmten Menschen das Leben in ihren Berufen erleichtern, wie zum Beispiel Juristen, Unternehmern und so weiter. Diese Bestimmungen werden überwiegend bis Ende Juni verlängert.
Es gibt aber auch Menschen, auf die bei dieser großzügigen Verlängerung der Fristen vergessen wurde. Dazu zählen beispielsweise Kinder von alleinerziehenden Müttern. Uns als SPÖ hat es sehr verwundert, dass die Frist für die erleichterte Geltendmachung beim Unterhaltsvorschuss nicht bis 30. Juni verlängert werden soll. Im Gesetz steht der 31. März 2021, das heißt nur drei statt sechs Monate. Das Coronavirus macht keinen Unterschied zwischen Menschen und Berufen, und ich verstehe nicht, warum ÖVP und Grüne diese Erleichterungen so ungleich verteilt haben. Daher fordern wir eine Gleichstellung, und ich werde im Anschluss einen Abänderungsantrag dazu einbringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Im Bereich Wohnen hat es während der Krise des ersten Lockdowns geheißen, es gibt Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können. Diese Menschen mussten ihre Miete nicht gleich bezahlen, sondern hatten bis Ende Dezember, also bis Ende dieses Monats, dafür Zeit, plus 4 Prozent Verzugszinsen. Der heutige Entwurf sagt, dass diese Menschen die Miete doch nicht jetzt zurückzahlen müssen, sondern erst bis März, wieder mit 4 Prozent Verzugszinsen.
Das ist aus unserer Sicht eine schlechte Lösung. ÖVP und Grüne tun so, als würden sie sich um die Menschen, die ihre Miete nicht zahlen können, kümmern, das tun sie aber nicht, denn wer seine offene Miete bis jetzt nicht zahlen kann, kann sie bis März höchstwahrscheinlich auch nicht bezahlen. Ich frage daher: Warum helfen Sie nicht direkt und verzögern das Problem und dessen Folgen?
Diese Menschen brauchen direkte Hilfe, sie brauchen einen Sicher-Wohnen-Fonds, der bei den Betriebskosten einspringt und Härtefälle bei Mietrückständen abfängt. Die Regierung muss aber auch mit einem Mietentfallfonds helfen, der vor allem kleinen Vermietern hilft, wobei die Vermieter dann solidarisch diesen Fonds bespeisen.
Da die Regierung beim Thema Wohnen bis jetzt leider noch keinerlei sinnvolle Lösung getroffen hat, wird sie das bis Ende März auch nicht zustande bringen. Bis Ende Juni hätte sie mehr Zeit, darüber nachzudenken und es zu schaffen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
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