Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Justizausschusses, 588 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Im Artikel 3 Z 1 wird das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.
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Weiters bringe ich in Bezug auf die erleichterte Geltendmachung von Unterhaltsvorschüssen – ich habe das vorhin bereits erläutert – folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 895/A, 587 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
In Art. I (Änderung des 1. Covid-19-Justiz-Begleitgesetzes) wird in Z 1b das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.
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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.32
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen,
zum Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden (588 d.B.)
eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2020 zu TOP 5
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
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