Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 130

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Justizausschusses, 588 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Im Artikel 3 Z 1 wird das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ er­setzt.

*****

Weiters bringe ich in Bezug auf die erleichterte Geltendmachung von Unterhalts­vor­schüssen – ich habe das vorhin bereits erläutert – folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 895/A, 587 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Art. I (Änderung des 1. Covid-19-Justiz-Begleitgesetzes) wird in Z 1b das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen,

zum Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das COVID-19-Justiz-Begleit­gesetz und das EIRAG geändert werden (588 d.B.)

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2020 zu TOP 5

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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