Herr Kollege Scherak, du hast nicht ordentlich über mich recherchiert. Ja, ich bin ÖAAB-Mitglied, ich bin auch Bauernbundmitglied, ich bin auch Bürgermeisterin und bis vor drei Jahren war ich Bankmitarbeiterin, und zwar über 20 Jahre in einer kleinen Bankstelle, in der ich wirklich alles gemacht habe, vom normalen Kassageschäft über Wertpapierberatungen, und das Kreditgeschäft habe ich auch noch gemacht. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es war für uns wirklich sehr anstrengend, immer alle Auflagen zu erfüllen; das war eine Zettelwirtschaft. Wir waren wirklich manchmal überfordert, wir Mitarbeiter waren aber immer froh darüber, dass es Regeln gab, die uns natürlich in unserer Arbeit abgesichert haben.
Die Novelle zum Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ist auch dafür ein wichtiges Regelwerk. Der Entwurf wurde natürlich im Vorfeld mit der Wirtschaftskammer und mit den Bankenvertretern abgestimmt. Der Bankenwirtschaft war bewusst, dass derartige Änderungen in der nationalen Rechtslage erforderlich sind, um die Geldwäscherichtlinie umzusetzen und Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Das Bankgeheimnis bleibt natürlich weiterhin aufrecht, es wird nur die Erteilung von Auskünften aus dem Kontenregister auf einige Behörden erweitert, und zwar auf das BVT, die Geldwäschemeldestelle, das Bundeskriminalamt, die Nationalbank und das Bundesministerium für Inneres.
Natürlich kann aus heutiger Sicht noch nicht gesagt werden, dass durch die Einsichtnahme des BVT Anschläge wie der Terroranschlag in Wien verhindert werden können, es ist aber sicher ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung und vielleicht in weiterer Folge zur Verhinderung von Terrorismus.
Ein wichtiger Meilenstein ist auch ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Transaktionsmonitoring, welches Listen von auffälligen Transaktionen erstellt, welche wiederum von den Bankmitarbeitern kontrolliert werden, wodurch auch kein Problem mit dem Datenschutz besteht.
Zusammenfassend kann ich nur festhalten, dass dieses Gesetz einen weiteren wesentlichen Schritt zur Verbesserung des Systems zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung darstellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Doch, schau!)
Die Debatte ist noch nicht geschlossen. Ich darf Abgeordnetem Kopf das Wort erteilen. – Bitte.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz noch eine Anmerkung zum Geldwäschegesetz – kurz gesagt, es sind mehrere Gesetze –: Wir haben im Anschluss an den Finanzausschuss, in dem nahezu alle Fraktionen dieser Gesetzesvorlage noch zugestimmt haben – nahezu alle, Kollege Fuchs, nicht alle –, eine Besprechung über zusätzliche Wünsche einzelner Fraktionen geführt.
Es kam dann gestern von der SPÖ-Fraktion der Wunsch nach einem Abänderungsantrag, der sich auf zwei Dinge bezieht, die grundsätzlich durchaus diskussionswürdig sind, nämlich einmal die Einbeziehung von ausländischen Unternehmen, die Liegenschaften im Inland erwerben wollen, und auf der anderen Seite auch die Einbeziehung von Gründern von Vereinen, weil beides natürlich durchaus geeignet sein kann, Geldwäsche zu betreiben.
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