Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 177

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Herr Kollege Scherak, du hast nicht ordentlich über mich recherchiert. Ja, ich bin ÖAAB-Mitglied, ich bin auch Bauernbundmitglied, ich bin auch Bürgermeisterin und bis vor drei Jahren war ich Bankmitarbeiterin, und zwar über 20 Jahre in einer kleinen Bankstelle, in der ich wirklich alles gemacht habe, vom normalen Kassageschäft über Wertpapier­beratungen, und das Kreditgeschäft habe ich auch noch gemacht. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es war für uns wirklich sehr anstrengend, immer alle Auflagen zu erfüllen; das war eine Zettelwirtschaft. Wir waren wirklich manchmal überfordert, wir Mitarbeiter waren aber immer froh darüber, dass es Regeln gab, die uns natürlich in unserer Arbeit abgesichert haben.

Die Novelle zum Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ist auch dafür ein wichtiges Regelwerk. Der Entwurf wurde natürlich im Vorfeld mit der Wirtschaftskammer und mit den Bankenvertretern abgestimmt. Der Bankenwirtschaft war bewusst, dass derartige Änderungen in der nationalen Rechtslage erforderlich sind, um die Geldwäscherichtlinie umzusetzen und Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Das Bankgeheimnis bleibt natürlich weiterhin aufrecht, es wird nur die Erteilung von Auskünften aus dem Konten­register auf einige Behörden erweitert, und zwar auf das BVT, die Geldwäsche­melde­stelle, das Bundeskriminalamt, die Nationalbank und das Bundesministerium für Inneres.

Natürlich kann aus heutiger Sicht noch nicht gesagt werden, dass durch die Einsicht­nahme des BVT Anschläge wie der Terroranschlag in Wien verhindert werden können, es ist aber sicher ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung und vielleicht in weiterer Folge zur Verhinderung von Terrorismus.

Ein wichtiger Meilenstein ist auch ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Trans­aktionsmonitoring, welches Listen von auffälligen Transaktionen erstellt, welche wiede­rum von den Bankmitarbeitern kontrolliert werden, wodurch auch kein Problem mit dem Datenschutz besteht.

Zusammenfassend kann ich nur festhalten, dass dieses Gesetz einen weiteren wesent­lichen Schritt zur Verbesserung des Systems zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung darstellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

16.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Doch, schau!)

Die Debatte ist noch nicht geschlossen. Ich darf Abgeordnetem Kopf das Wort erteilen. – Bitte.


16.58.01

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz noch eine Anmer­kung zum Geldwäschegesetz  kurz gesagt, es sind mehrere Gesetze –: Wir haben im An­schluss an den Finanzausschuss, in dem nahezu alle Fraktionen dieser Gesetzes­vorlage noch zugestimmt haben – nahezu alle, Kollege Fuchs, nicht alle –, eine Be­sprechung über zusätzliche Wünsche einzelner Fraktionen geführt.

Es kam dann gestern von der SPÖ-Fraktion der Wunsch nach einem Abänderungs­antrag, der sich auf zwei Dinge bezieht, die grundsätzlich durchaus diskussionswürdig sind, nämlich einmal die Einbeziehung von ausländischen Unternehmen, die Liegen­schaften im Inland erwerben wollen, und auf der anderen Seite auch die Einbeziehung von Gründern von Vereinen, weil beides natürlich durchaus geeignet sein kann, Geld­wäsche zu betreiben.

 


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