Nur ist dieser Antrag seitens der Sozialdemokratie insofern unvollständig, als natürlich im Zuge dessen auch Gesetze wie das E-Government-Gesetz oder bei den Vereinen zum Beispiel das Vereinsgesetz geändert werden müssen oder im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz beispielsweise die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers ergänzt oder geändert werden müsste. Insofern können wir diesen Abänderungsantrag so, in dieser Form, nicht akzeptieren, weswegen nun die Sozialdemokratie angekündigt hat, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen zu wollen.
Dieses Gesetz beinhaltet Verfassungsbestimmungen, es ist nicht mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu rechnen. Ich bedauere das sehr und ersuche die Damen und Herren noch einmal, dem Gesetzentwurf in dieser Form zuzustimmen. Wir haben auch angeboten, das Finanzministerium über einen Entschließungsantrag aufzufordern, diese zwei Sachverhalte in weiterer Folge nachzuliefern.
Wir sind weiterhin dazu bereit, auch diese beiden Sachverhalte gesetzlich zu regeln, aber wenn, dann vollumfänglich. Deswegen noch einmal mein Appell: Stimmen Sie diesem wichtigen, zur Verhinderung von Geldwäsche notwendigen Gesetz jetzt zu, und ich sichere Ihnen zu, dass wir bereit sind, in weiterer Folge auch für diese zwei Tatbestände eine gesetzliche Grundlage zu schaffen!
In diesem Sinne würde ich Sie bitten, dieses Gesetz jetzt nicht zu verhindern, sondern ihm zuzustimmen. Wie gesagt, wir regeln die anderen beiden Punkte sehr zeitnah, wenn es geht, schon im Jänner. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht in Ergänzung: Worum geht es bei der Geldwäsche? – Wir haben uns das genau angesehen und haben uns auch angesehen, wie andere europäische Länder diese Geldwäscherichtlinie umgesetzt haben – zum Beispiel Deutschland, sehr ähnliche Rechtslage zu uns –, und da sind wir draufgekommen, dass es in Österreich Lücken bei der Umsetzung gibt. Wir haben ganz konkret auf diese zwei Lücken aufmerksam gemacht, haben circa 30 Stunden vorher den Regierungsfraktionen, allen Fraktionen hier im Haus einen Abänderungsantrag übermittelt, deutlich früher, als die Regierungsfraktionen uns Abänderungsanträge für heute, die wesentlich länger sind, übermittelt haben. – Nur zur Fairness, wer hier fair zu wem ist. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Die Vorhalte, die kamen, vor allem von der ÖVP, waren, es sei unklar, ob das europarechtlich hält und ob das überhaupt richtlinienkonform ist. Da kann ich alle beruhigen: Das ist seit fast einem Jahr in Deutschland in Gesetzeskraft. Das ist europarechtlich erprobt. Es geht darum, dass zum Beispiel bei Personen, die sich aus Russland über Konstruktionen Immobilien, egal, ob in Tirol oder in der Wiener Innenstadt, kaufen, heute nicht überprüft wird, ob das Geld sauber ist und wer hinter diesen Konstruktionen steht.
Bei allen anderen wird das untersucht, aber bei Personen aus Drittstaaten nicht. Das wollten wir einfach reparieren! Das ist unser Vorschlag. Wenn es heißt, es sei zu wenig Zeit: Kein Problem, wir stellen einen Rückverweisungsantrag. Es gibt nächste Woche eine Sitzung des Finanzausschusses, wir können das nächste Woche im Finanzausschuss sofort wieder behandeln, haben es dann wieder im nächsten Plenum.
Es ist halt ein weiteres Beispiel dafür, dass Kollegin Plakolm nicht recht hat. Es gibt hier sehr konstruktive Vorschläge der Opposition. Die Regierung ist herzlichst eingeladen, diesen zu folgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.03
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