Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 184

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Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.


17.11.53

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier in diesem Hohen Haus im Zusammenwirken mit der Bundesregierung in den letzten neun Monaten im Rahmen dieser unsäglichen Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Menschen in Österreich und natürlich auch auf die Wirtschaftstreibenden in Österreich eine ganze Reihe von sehr, sehr wirksamen Hilfsinstrumenten auf die Reihe gebracht und in der Zwischenzeit auch Milliardenbeträge – ganz konkret schon in der Größenordnung von über 20 Milliarden Euro – zur Auszahlung beziehungsweise zur Zusage gebracht, was vielen, vielen Betrieben in Österreich das Überleben sichert und viele Hunderttausend Arbeitsplätze in diesem Lande sichert.

Selbstverständlich binden wir diese Förderungen auch an ganz bestimmte Voraus­setzungen, zum Beispiel an das steuerliche Wohlverhalten dieser Unternehmen. Das ist in den Richtlinien dieser einzelnen Förderinstrumente sehr konkret ausgeführt, und wir beschließen heute für alle Förderungen, die wir künftig – ab dem 1.1. nächsten Jahres – noch aufsetzen, eine allgemeine steuerliche Bestimmung desselben Wortlautes, damit man das künftig nicht mehr in den einzelnen Richtlinien festhalten muss. Es sind, Kollege Krainer, in diesen verschiedenen Förderinstrumenten selbstverständlich auch Arbeits­platz­garantien im Sinne von Kündigungsverboten enthalten. Selbstverständlich halten auch wir das zum Beispiel beim Umsatzersatz für ein Gebot der Stunde und eine Not­wendigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Was wir heute im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes beschließen, ist eine ganze Reihe von neuen zusätzlichen steuerlichen Maßnahmen. Wir haben in der Vergan­genheit neben direkten Förderungen für Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon eine Reihe von Steuererleichterungen beschlossen. Ich darf nur beispielsweise an die Umsatzsteuersenkung auf 5 Prozent für die Gastronomie, die Hotellerie, Kulturveranstalter, Medien, aber auch für Bücher und E-Books erinnern. Wir senken jetzt im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und der Vermeidung einer Wegwerf­men­talität die Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen und machen vieles andere mehr.

Wir beschließen auch das Weitergelten verschiedenster steuerlicher Erleichterungen. Wir modifizieren und verbessern die Kleinstunternehmerpauschalierung, und wir führen weitere Maßnahmen gegen die Steuervermeidung namens Zinsschranke ein, um zu verhindern, dass bei der Körperschaftsteuer unlauter auf Kosten des Fiskus und der Allgemeinheit gespart wird. Wir verlängern auch die Garantien, beispielsweise beim AWS und bei der ÖHT, im Rahmen des KMU-Fördergesetzes, neben vielen anderen Punkten mehr.

Ich verhehle nicht, dass wir mit unserem Koalitionspartner heute auch eine gesetzliche Maßnahme beschließen, die für uns in der Wirtschaft schmerzhaft ist. Die drastische Erhöhung der NoVA über die nächsten Jahre hinweg, die insbesondere die Kleintrans­porter und Klein-Lkws für Wirtschaftstreibende betrifft, schmerzt sagenhaft – das sage ich Ihnen – und ist ein Zugeständnis an unseren Koalitionspartner, das uns wehtut, aber Partnerschaft ist Partnerschaft und ist Geben und Nehmen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.) – Der Applaus kommt von dort drüben. (Heiterkeit des Redners. – Heiterkeit und Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Meine Damen und Herren, ein Hinweis auf weitere verschiedenste Steuererleich­terun­gen sei hier noch angebracht. Damit das Ganze aber auch wirksam werden kann – vor allem zwei weitere Maßnahmen wirksam werden können –, bringe ich auch noch einen Abänderungsantrag zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz der Abgeordneten


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