Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 198

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In manchen Bereichen mag solch ein ordnungspolitischer Zugang sinnvoll und not­wendig sein, die ökosoziale Steuerreform jedoch ist ein wesentlich eleganterer Zugang. Sie schafft nämlich die Möglichkeit, dass Menschen immer noch die Entscheidungs­hoheit haben, sich für die eine oder andere Sache zu entscheiden – wenn man unbedingt möchte, kann man sich immer noch den dicksten Stinker kaufen –, man verliert nur eben den Vorteil, dass man die Kosten, die dadurch für die Allgemeinheit entstehen, an die Allgemeinheit abgeben und übertragen kann. Stattdessen muss man selbst für die Kosten aufkommen – das ist der große Vorteil der ökosozialen Steuerreform. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Eßl.)

Kurz gesagt: Man ist nicht mehr der Depperte, wenn man sich klimafreundlich verhält, sondern klimafreundliches Verhalten hat einen finanziellen Vorteil.

Der zweite große Vorteil der ökosozialen Steuerreform, von Steuern als Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels ist das Steuern. Steuern, und da gibt es einige kuriose Beispiele in der Geschichte: Ich erinnere an die Fenstersteuer im 19. Jahrhundert in Großbritannien oder in Frankreich, die dazu geführt hat, dass die Leute in ihre Häuser keine Fenster mehr eingebaut haben, bis hin zu billigen Mietzinshäusern, die gar keine Fenster mehr gehabt haben, um sich Geld zu ersparen. Daran erkennt man: Steuern und eine Steuerreform sind wirksam und helfen dabei, Emissionen zu reduzieren, wenn wir sie richtig einsetzen, und ich glaube, das tun wir mit diesen nächsten Schritten im Zuge der ökosozialen Steuerreform. (Beifall bei den Grünen.)

Wie setzen wir diese Steuerungskraft jetzt also frei? – Aus meiner Sicht tun wir das insbesondere bei der Anschaffung von Neuwagen. Da kommt oft die Kritik: Na ja, bei Neuwagen sei ja noch keine Emission freigesetzt, das passiere ja erst im Betrieb, man bräuchte also eine CO2-Steuer oder eine MÖSt-Erhöhung. – Gerade aber beim Kauf des Neuwagens habe ich als Konsumentin, als Konsument die Möglichkeit, mich für ein verbrauchsintensives, verschmutzendes Fahrzeug, für ein sauberes oder für keines zu entscheiden. Wenn ich möchte, kann ich mir ja zu dem Zeitpunkt die Frage stellen, ob ich nicht lieber mit dem Rad unterwegs bin. Deshalb ist das der Zeitpunkt, an dem die größte Lenkungswirkung erzielt werden kann. Wenn man nicht sozusagen Abzocke betreiben will, sondern tatsächlich Lenkung erreichen möchte, ist das der Moment, an dem man steuerlich eingreifen muss.

Ähnlich verhält es sich auch bei den anderen Punkten, zum Beispiel bei der Sach­bezugsbefreiung. Ich glaube, das ist wirklich ein Durchbruch. Es kann dazu führen, dass das Öffiticket zu einem ganz normalen Bestandteil von Dienst- und Arbeitsverträgen wird, dass man sich einen Teil des Gehalts in Tickets für den öffentlichen Verkehr auszahlen lässt.

Auch beim Güterverkehr ist damit, glaube ich, eine Wende gelungen. Die Maut für den Lkw-Verkehr wird erhöht – damit wird der Transport von Gütern am Lkw teurer –, gleichzeitig die Elektrizitätsabgabe bei der Bahn gesenkt und damit der Transport auf der Bahn günstiger.

Ähnlich ist es auch bei den Reparaturen: Wir haben den Umsatzsteuersatz von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Damit werden Reparaturen interessanter und man schmeißt nicht alles weg, sondern gibt der Sache noch eine zweite Chance, wenn das möglich ist.

Ich glaube, was jetzt passiert ist, ist ein erster wichtiger Schritt, es ist nicht die gesamte Steuerreform. Wir haben quasi versprochen, die ersten Teile kommen mit 2021, das ist damit eingelöst, und die anderen Teile – Pendlerpauschale, Tanktourismus und Dienst­wagenprivileg – werden gemeinsam mit dem generellen CO2-Preis im Laufe des Jahres beziehungsweise im nächsten Jahr folgen. (Beifall bei den Grünen.)

 


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