Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 199

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Damit wird klimafreundlichen Technologien zum Durchbruch verholfen – das sieht man zum Beispiel bei der NoVA –, es ist aber auch quasi ein Anreiz für die Leute, sich klimafreundlich zu verhalten. Es wird Emissionen reduzieren, aber die Entscheidungen werden eben nicht von der Regierung aufoktroyiert, sondern die Leute können selbst entscheiden, ob sie sich nachhaltig verhalten wollen oder nicht – aber man hat zumindest keinen Vorteil mehr davon, wenn man es nicht macht. – Gut.

Dann möchte ich noch ganz kurz zu den anderen Tagesordnungspunkten kommen und beginne mit Abgeordnetem Fuchs: Sie sagen, das ist quasi ein Beförderungsgesetz für Steuersünder. – Es ist ein Gesetz gegen aggressive Steuervermeidung beziehungs­weise bekommen Leute, die das machen, keine Coronaförderungen. Da mag es dann noch im Detail Kritikpunkte geben, aber dass es dieses Gesetz gibt, ist natürlich eine Verbesserung der Situation und führt dazu, dass, wenn aggressive Steuervermeidung generell passiert, kein Anspruch auf Coronaförderungen besteht.

Dass es nicht rückwirkend wirkt, ist, glaube ich, auch nachvollziehbar. Das hat auch Abgeordneter Kopf letztes Mal schon breiter ausgeführt. Wir haben ja in den gesamten Förderungstools, die es bisher gibt, insbesondere beim Fixkostenzuschuss, diese Regelung vorgesehen: Wenn in der Vergangenheit aggressive Steuervermeidung be­trieben worden ist, gibt es keinen Anspruch auf den Fixkostenzuschuss.

Zu einer anderen Forderung, die Sie, Herr Abgeordneter Krainer, erhoben haben, nämlich dass Dividendenauszahlungen und Managerboni beschränkt werden, möchte ich sagen, das ist auch in diesen Richtlinien beim Fixkostenzuschuss bereits berück­sichtigt.

Damit noch zu einem letzten Punkt und zu Herrn Graf: Den Umsatzersatz mag man quasi kritisch sehen, in manchen Bereichen ist es auch zu Überförderungen gekommen, aber was man daran nicht kritisch sehen kann, ist, dass der Umsatzersatz eine Hilfe ist, die schnell und unbürokratisch ankommt. Das war auch das Ziel, deswegen gibt es ihn, weil es davor auch sehr oft die Kritik gab, dass es viel zu aufwendig ist, bis man zu den Zahlungen kommt, und beim Umsatzersatz ist das sicher nicht der Fall. Wenn man jetzt hergeht und quasi den Herrn Graf irgendwo in den Erläuterungen ausschließt, dann fängt man natürlich an, das Ganze wieder kompliziert zu machen, was eben gerade nicht die Intention dieses Umsatzersatzes gewesen ist. Deshalb glaube ich, dass es in der Form, wie es gemacht worden ist, am Ende auch passt.

Ich bitte um Zustimmung, insbesondere zu den wichtigen klima- und umweltpolitischen Steuerveränderungen, die wir zustande bringen, freue mich aufs nächste Jahr und hoffe, dass wir da noch einiges weiterbringen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.33


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer ist als nächste Red­nerin zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.33.20

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir waren ja gerade erst vor knapp drei Wochen hier im Hohen Haus, weil wir eine Sondersitzung hatten, da bei einem Gesetz gepfuscht worden ist. Dieser Fehler musste ausgebügelt werden, weil es sonst jetzt kein Budget 2021 geben würde. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Das war der traurige Höhepunkt einer Serie von legistischen Pannen, die in letzter Zeit, in den letzten Monaten passiert sind. Jetzt muss man natürlich einmal fragen: Woran liegt denn das eigentlich?

Ein Grund dafür ist jedenfalls, dass die Bundesregierung leider immer öfter auf die Begutachtungsverfahren verzichtet, bei denen eben ExpertInnen und Stakeholder


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