§ 4. Wurde eine Förderung des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an ein Unternehmen, das sich steuerlich nicht wohlverhalten hat, ausgezahlt und erlangt die Stelle, welche die Förderung gewährt hat, davon Kenntnis, hat sie diese vollständig zurückzufordern, wenn sich das nicht bereits aufgrund des Fördervertrages oder aufgrund unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union ergibt.
4. § 9 und § 10 lauten:
Inkrafttreten
§ 9. Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2020 in Kraft und ist auf Förderungen anzuwenden, deren Rechtsgrundlage erstmals nach dem 31. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.
Außerkrafttreten
§ 10. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.
Begründung
Der Antrag 1110/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden in der Fassung des Ausschussberichtes 494 d.B. wird dem Gesetzesziel „Keine Förderungen für Steuersünder“ nicht gerecht, vielmehr wird sichergestellt, dass Steuersünder die erhaltenen Förderungen nicht zurückzahlen müssen.
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Präsidentin Doris Bures: Ja, Herr Abgeordneter, Sie haben den Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht und in den Grundzügen erläutert. Er steht daher mit in Verhandlung.
Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist ein besonderer Tag im Kampf gegen den Klimawandel, ein Tag der Wende im Kampf gegen den Klimawandel und ein besonderer Tag auch für den Klimaschutz in Österreich. Eine Forderung, die von den Klimaforscherinnen und Klimaforschern, wie ich auch einmal einer war, seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten vorgebracht wird, und zwar jene nach einer ökosozialen Steuerreform als wesentlichem und notwendigem Bestandteil einer effektiven Klimapolitik, wird nämlich mit dem Beschluss des heutigen Tages zu TOP 21 zumindest in Komponenten auf den Weg gebracht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Vorredner sind teilweise auf Details zu anderen Tagesordnungspunkten eingegangen, ich aber möchte eigentlich einen Schritt zurück machen und quasi die Frage stellen: Wozu braucht es eigentlich eine ökosoziale Steuerreform? – Man könnte ja – Kollege Krainer spricht sich oft dafür aus – ordnungspolitisch eingreifen; man könnte etwa verbieten, größere Autos zu kaufen, man könnte vorschreiben, dass Tickets für öffentlichen Verkehr Teil eines Gehalts oder Lohns sein müssen, man könnte vorschreiben, dass Güter auf der Schiene transportiert werden müssen, man könnte auch die Reparatur von zerbrochenen oder kaputten Gegenständen vorschreiben.
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