Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 202

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mitten in dieser globalen Wirtschafts- und Gesundheitskrise. Es ist daher notwendig, dass viele der bestehenden Maßnahmen und Unterstützungen verlängert werden, bis diese Krise vorüber ist. Wir haben daher ein legistisches Überwinterungspaket geschnürt, um die notwendigen gesetzlichen Änderungen umzusetzen; dieses liegt Ihnen mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor.

Vom Antrag umfasst ist die Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis Ende des Jahres 2021. Mitumfasst ist die Verlän­ge­rung der Steuerbegünstigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den verschie­densten Bereichen, wie etwa bei der Pendlerpauschale und anderen Zulagen. Umfasst ist ebenso die Verlängerung der anstehenden Abgabenstundungen und der Entfall von Vorschreibungen von Anspruchszinsen bis 31. März.

Allein die Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen haben insge­samt ein Volumen von 6,5 Milliarden Euro ausgemacht. Das war wichtig, weil damit auch Liquidität direkt in den Unternehmen verblieben ist.

Die Regierungsfraktionen werden im Zuge der Debatte auch einen Antrag einbringen, um eine adaptierte Rückzahlung möglich zu machen. Bisher hat nämlich die gesetzliche Ratenzahlungskonstruktion vorgesehen, dass eine maximale Gesamtdauer von zwölf Monaten bei einem Zinssatz von 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz angesetzt werden muss, um eben die Steuerschulden zurückzuzahlen. Jetzt ändern wir das und verlängern den Rückzahlungszeitraum auf bis zu 36 Monate und reduzieren den Zinssatz auf 2 Prozent über dem Basiszinssatz.

Im Abänderungsantrag ebenso enthalten ist auch die Umsetzung von steuerbefreiten Weihnachtsgutscheinen bis 365 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Sie wissen ja, die Weihnachtsfeiern können heuer nicht stattfinden, aber um dennoch die verdiente Anerkennung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonseiten der Arbeitgeber möglich zu machen, wollen wir diese Maßnahme ergreifen.

Eine weitere Gesetzesinitiative sieht die Novelle des KMU-Förderungsgesetzes sowie des Garantiegesetzes von 1977 vor. Durch diese Änderungen kann der Haftungsrahmen für die so wichtigen Covid-19-Überbrückungsgarantien durch die AWS beziehungsweise die ÖHT über das Jahr hinaus bis Ende Juni 2021 verlängert werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) – Vielen Dank.

Abschließend möchte ich noch kurz auf das COVID-19-Transparenzgesetz eingehen, das ebenfalls heute beschlossen wird. Das Finanzministerium hat schon jetzt die ge­setzlichen Anforderungen zur Berichtspflicht betreffend die Covid-19-Hilfsmaßnahmen zum Teil übererfüllt. Nichtsdestotrotz ist die Regierung bemüht, die Transparenz weiter zu erhöhen, und wir haben uns dabei auch an den Vorschlägen des Budgetdienstes des Parlaments orientiert. In Zukunft wird es daher neben den bereits bestehenden Be­richtspflichten des BMF über Auszahlungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds an den Budgetausschuss auch eine Berichtspflicht der einzelnen Ressorts im Rahmen der jeweiligen Fachausschüsse geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.45


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


17.45.15

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Geschätzter Herr Minister! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krainer hat gemeint, im Frühjahr war es zu wenig, im Herbst ist es zu viel. Das macht mich ganz sicher, dass wir goldrichtig liegen, meine Damen und Herren (Beifall


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