Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 225

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Begründung

In Ergänzung zum Initiativantrag 1111/A (XXVII. GP) wird festgelegt, dass auch Be­trei­berInnen von Straßenbahnen (gemäß Eisenbahngesetz) von der vorgesehenen Be­güns­tigung umfasst werden, wodurch der städtische elektrifizierte öffentliche Verkehr deutlich attraktiviert wird und somit klimafreundliche Mobilität gestärkt wird. Die Begüns­tigung erfasst demnach auch Gleichstrom zum Betrieb von Straßen-/Gleichstrom­bah­nen.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

Eingebracht zum TOP 18 COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – COVID-19-StMG) (492 d.B.)

betreffend: Reparaturen begünstigen nicht nur bei Schuhen und Kleidung

Bei der Regierungsklausur im Frühjahr wurde die Klimaschutzmilliarde als „das beste Konjunkturprogramm“ angekündigt. Teil diese Ankündigung war auch die Begünstigung von Reparaturen. In der Regierungs-PR wurde diese Steuersenkung dann so ange­kündigt: „Außerdem werden wir mit einer Umsatzsteuersenkung auf Reparaturen von 100 Millionen Euro einen Beitrag gegen die Wegwerfgesellschaft leisten und entsprechende Dienstleistungen unterstützen.“

Auf Grund der bekannten steuerrechtlichen Vorgaben seitens der EU, die einer Steuer­senkung gewisse Grenzen setzt, schlugen die Abg. Julia Herr und Dr. Christoph Matznetter stattdessen die Einführung einer Reparatur-Prämie in Höhe von 50% der Gesamt-Reparatursumme vor, bei maximal 600 Euro pro Person und Jahr (689/A(E) XXVII. GP). Diese Reparaturprämie würde unmittelbar konjunkturwirksam werden, das lokale Ge­werbe stärken und verhindern, dass die Begünstigung der Reparatur nicht bei den KundInnen ankommt (wie das bei der Steuersenkung analog zur Gastronomie der Fall sein könnte).

Entscheidender Vorteil wäre auch, dass die Reparatur-Prämie über alle Produkt­kate­go­rien hinweg anwendbar wäre und nicht nur – so wie der Vorschlag der Regierung – ledig­lich

„Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserung und Änderung) betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche“ umfasst.

Es ist ökologisch sinnvoll, die Reparatur von „Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezügen oder Vorhängen“ zu fördern, ein intelligenter Anreiz für Reparaturen muss allerdings auch z.B. Elektrogeräte (v.a. Haushaltsgeräte) umfassen, damit Umwelt und Klima aus­reichend davon profitieren. Deshalb soll eine Reparatur-Prämie für jene Bereiche ge­schaffen werden, die von der Steuersenkung nicht umfasst sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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