Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 271

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und sagen: Friss oder stirb! – Da werden wir nicht mitspielen! Ich habe aber sozusagen zwischen den Zeilen schon gehört, dass Sie hoffentlich diesen Prozess – Kommunika­tionsprozess und Verhandlungsprozess – im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Ge­setzes ändern und verbessern werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Punkt, kleinerer Bereich: Ökostromgesetz, Tagesordnungspunkt 27. Da geht es eigentlich nur um Fristverlängerungen, und das nehmen wir zum Anlass, im Rahmen eines Abänderungsantrages, den ich dann verlesen werde, einen Sachverhalt oder einen Wunsch einzubringen, der uns immer wichtig war. Es geht um die automatische Befreiung von der Verpflichtung, Ökostromförderkosten zu leisten, für diejenigen, die GIS-befreit sind. Wir wissen, ungefähr 330 000 Haushalte sind GIS-befreit. Die GIS-Befreiung ist im Gesetz jetzt schon drinnen, also wenn man GIS-befreit ist, kann man das beantragen. Da dürfte aber offensichtlich einiges nicht funktionieren, denn wir ken­nen die Zahl dieser 330 000 Haushalte – und das sind die Ärmsten der Armen –, denen an sich eine Befreiung zuteilwerden sollte, von diesen haben aber nur ungefähr 130 000 diesen Antrag gestellt.

Das kann man ganz einfach lösen, indem man sagt, das findet automatisch statt, und das ist Gegenstand dieses Abänderungsantrages, weil wir ja wissen, dass ein Drittel des von den Haushalten zu leistenden Strompreises bereits Steuern und Ökostromabgaben sind – neben ungefähr einem Drittel Energiepreis und einem Drittel Netzpreis. Das Ziel der Freiheitlichen Partei ist es also, tatsächlich auch diese 300 000 sehr armen Haus­halte zu entlasten und nicht nur 130 000 davon.

Aus diesem Grunde stellen wir folgenden Abänderungsantrag. Das ist jetzt ein bisschen kompliziert. Warum? – Es ist derselbe Text, aber einmal betrifft es die Ökostrompau­schale und einmal den Ökostromförderbeitrag. Also der Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (476 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostrom­gesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschuss­berichts (594 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 werden nach der Z 2a die folgenden Z 2b und 2c eingefügt:

„2b. § 46 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs-berechtigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale automatisch befreit.“

2c. § 49 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs-berechtigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrags automatisch befreit.““

*****

Ich ersuche um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.01

 


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