Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 272

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage (476 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostrom­gesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschuss­berichts (594 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1.          In Artikel 1 werden nach der Z 2a die folgenden Z 2b und 2c eingefügt:

„2b. § 46 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs­berech­tigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale automatisch befreit.“

2c. § 49 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs­berech­tigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrags automatisch befreit.““

Begründung

Die Praxis zeigt, dass das Stellen eines Antrages auf Befreiung von Ökostrom­förder­kosten bei den Begünstigten oft zu Schwierigkeiten und damit zu vom Gesetzgeber wohl nicht beabsichtigten Hürden führt. Durch einen entsprechenden Automatismus bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale sowie des Ökostromförderbeitrages könnte hier Abhilfe geschaffen und so für viele Menschen eine wichtige finanzielle Hilfestellung sichergestellt werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Tanja Graf. – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.01.13

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer zu Hause! Ich darf mich auch zu den zwei Regierungsvorlagen zu Wort melden. Zum Ersten zum Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG, geändert wird.

Es geht dabei wohl wirklich um das wichtigste Gesetz des heutigen Tages. Es geht nämlich um die österreichische Netzreserve, unsere Blackoutversicherung für Öster­reich. Wir wollen damit sicherstellen, dass unser heimisches Stromnetz mit dem Trans­port von Energien über unsere Leitungen nicht überfordert wird. Das österreichische Stromnetz ist nämlich auch Teil des europäischen Stromnetzes und seiner Märkte. Durch


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