Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 273

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

den an sich notwendigen länderübergreifenden Stromtransit kommt es nämlich im österreichischen Stromnetz zunehmend zu Netzengpässen.

Um eben diese Engpässe zu vermeiden, benötigen wir einerseits ein Engpassmanage­ment und andererseits große Reserven. Daher ist es auch notwendig, in diesem Gesetz die Spielregeln für die Ein- und Ausspeisung von Strom festzulegen. Erstens wollen wir regeln, wie viele Reserven wir benötigen, zweitens, wie wir vorgehen, wenn eine Stillle­gung von Anlagen für Stromerzeugung erfolgt, drittens schaffen wir klare Vorgaben, damit eine Stromerzeugungsanlage nicht einfach so vom Netz gehen kann, und es können auch erstmals kleine Anlagen an der Aufbringung von Netzreserven teilnehmen. Weiters kommen wir auch einer europäischen Vorgabe nach: Ausschreibungen trans­parenter und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Das ist im Vergleich zur jetzigen Rege­lung eine gute Rechtslage. Unsere Blackoutversicherung für unsere Netzstabilität und Versorgungssicherheit ist damit auch abgeschlossen.

Ich darf mich auch hier bei allen Energiesprechern für die Gespräche bedanken, und, Kollege Kassegger, ich stimme Ihnen auch zu, über die Art der Abwicklung von Prozessen können wir und sollten wir durchaus sprechen. Da bin ich ganz bei Ihnen, dass wir Verbesserungsmöglichkeiten haben, wenn wir gemeinsam an einem Tisch sitzen.

Zum Zweiten, zum Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden. Dazu hat der Kollege schon ausführlich gesprochen. Es geht darum, dass die Inbetriebnahmefristen von Anlagen verlängert werden sollen. Das Ökostromgesetz schlägt fixe Fristen vor, und es ist das Problem entstanden, dass man bei gewissen Anlagen aufgrund von Corona die Fristen nicht einhalten kann, weil eben Bauteile fehlen, und daher wollen wir die Fristen verlängern.

Im Konkreten verlängern wir die Frist für die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen, die mittels Einspeisetarifen oder Investitionszuschuss gefördert werden, um zwölf Monate, und für die KWK-Anlagen, die mittels Investitionszuschuss gefördert werden, wird die Frist um sechs Monate verlängert. Zusätzlich wird die Regelung der Förderanträge für Fotovoltaikanlagen, die ebenfalls ganz wichtig ist und 2020 ausläuft, um ein Jahr verlängert.

Ich ersuche auch im Namen der Antragsteller, die einen wesentlichen Beitrag zur Zukunft der erneuerbaren Energien leisten, um Ihre Zustimmung, damit sie eben nicht unver­schuldet den Förderbeitrag verlieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

21.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.04.34

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zum TOP 26: Im Abfallwirtschaftsgesetz wird eine Frist für eine Covid-19-Begleitmaßnahme verlängert. Das ist sinnvoll und wird auch unsere Zustimmung finden.

Zum TOP 27: Weil sich die Regierung bis jetzt, wie es der Vorredner schon ange­sprochen hat, auf das EAG noch nicht einigen konnte, kommt es nun zu einer neuer­lichen Novellierung des Ökostromgesetzes und des KWK-Gesetzes. Damit soll die Inbetriebnahmefrist verlängert werden, damit die Förderung nicht verfällt. Auch das finden wir sinnvoll. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite