Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 274

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Wenn das Ökostromgesetz aber schon geändert wird, wäre es aus unserer Sicht auch notwendig, die automatische Befreiung von den Ökostromförderkosten, wie es auch Kollege Kassegger schon angesprochen hat, für einkommensschwache, GIS-befreite Haushalte gesetzlich zu verankern. Davon profitieren rund 200 000 Personen.

Das KWK-Gesetz betreffend schlagen wir eine Verlängerung der Einreichfrist für Förderungen von KWK-Anlagen bis zum 31.12.2020 vor, damit die noch geplanten Projekte heuer noch förderbar wären.

Der diesbezügliche Abänderungsantrag der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden, liegt bereits vor und ich ersuche um Zustimmung.

Zum TOP 28, zum eigentlich großen Brocken, der Netzreserve: Einiges wurde dazu jetzt schon von meinen EnergiesprecherkollegInnen gesagt. Ich möchte hier deutlich sagen, dass die Energiewende – Frau Bundesministerin, ich glaube, da sind wir uns sehr, sehr einig – nur dann gelingen kann, wenn das Ziel gemeinsam verfolgt wird, gemeinsam vom gesamten Nationalrat in einem fairen und auf Augenhöhe geführten Diskurs. Das erste Etappenziel, Strom zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie, wird auch nur dann zu erreichen sein, wenn wir auf dem Weg dahin unsere drei Eckpfeiler berücksichtigen – die Versorgungssicherheit, die Leistbarkeit und die Nachhaltigkeit – und diese auch in den Mittelpunkt stellen.

Wir brauchen eine ökologische Stromversorgung, auf die man sich verlassen kann, zu Kosten, die man sich leisten kann. Auch wir von der Sozialdemokratischen Partei stehen für ein sozial gerechtes und faires, aber auch für ein funktionierendes System. Das ist natürlich ganz, ganz wichtig.

Die Netzreserve, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gewährleistung einer ausreichend großen Leistungsreserve im Falle von Engpässen, ist entscheidend für die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit, für den Schutz vor einem Blackout. Wer A sagt, zu 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie, muss auch B sagen, zu funktionierenden Stromnetzen. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig. Die Opposition gehört bei so wich­tigen Projekten vorher unbedingt verstärkt eingebunden, bereits im Entstehungs­prozess miteingebunden und ernst genommen – das ist uns ganz, ganz wichtig –, nicht nur dann, wie es Kollege Kassegger schon angesprochen hat, wenn man mit dem Rücken schon zur Wand steht.

Mit dem Abänderungsantrag konnten seit letztem Mittwoch noch einige Klarstellungen gegenüber der Regierungsvorlage erzielt werden. Mit Bedauern nehmen wir aber die Reduzierung der maximalen Vertragslaufzeit auf zwei Jahre zur Kenntnis. Das ist für die Planungssicherheit der Kraftwerke nicht unbedingt hilfreich. Wir werden dem Antrag zustimmen, nicht mit überschwänglicher Begeisterung, sondern weil wir die Versor­gungs­sicherheit nicht an die Wand fahren wollen und auch die E-Branche Planungs­sicherheit haben muss.

Für die Zukunft erwarten wir uns persönlich auf jeden Fall mehr Transparenz seitens des Ministeriums – bitte auch im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Kommission. Man sollte wissen, wer der dritte Partner ist, mit dem man auch verhandeln muss. Beim EAG steht uns nun ein weiter Weg bevor, Frau Bundesministerin. Ich hoffe, alle Beteiligten haben aus diesen aktuellen Debatten der letzten Tage wirklich gelernt und nehmen das auch für das große EAG, das bevorsteht, mit.

Parlamentarische Mehrheiten lassen sich nicht diskutieren, sondern erfordern einen Dialog auf Augenhöhe. Für gute Lösungen sind wir zu haben, nicht für das Durchwinken. Bitte nehmen Sie das mit! Wir sind gesprächsbereit, unsere Hände sind ausgestreckt,


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