Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 290

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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz und das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 592 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wer in dritter Lesung auch noch einverstanden ist, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung für diesen Entschließungs­antrag. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 593 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

In dritter Lesung: Wie ist da das Stimmverhalten? – Ebenfalls mehrheitlich angenom­men. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz und das KWK-Gesetz geändert werden, in 594 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Schroll, Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise ein Zusatzantrag der Abgeordneten Kassegger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zuerst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­anträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Diese ist gegeben.

Die Abgeordneten Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Einfügung neuer Ziffern 2b und 2c in Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Kassegger, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 2b und 2c in Artikel 1 eingebracht.

Wer für den Kassegger-Vorschlag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist auch die Minderheit, daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 4 und Art. 2 Z 3 sowie einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 1a und 2a in Artikel 2 eingebracht.

 


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