abzustimmen: In Österreich haben wir 1 749 Kilometer Autobahn und wir haben 5 640 Kilometer Bahnnetz.
Der Weg zur heutigen Novelle des Eisenbahngesetzes hat eine lange Zugfahrt hinter sich – nicht immer komfortabel, aber es waren alle an Bord; insbesondere, glaube ich, sehr wichtig: die Sozialpartner und auch der Verein für Konsumenteninformation.
Zu den wesentlichen Inhalten des Eisenbahngesetzes – es wurde schon angesprochen –: Die Zuständigkeitsbereiche für Anschlussbahnen gingen von den Bezirksverwaltungsbehörden auf die Landeshauptleute über, was eine Reduktion von 100 Behörden auf zehn Behörden nach sich zieht.
Zweiter Punkt: Es kommt zu einer wesentlichen Verbesserung der Sicherheit und des technischen Standes. Ich glaube, das ist ein Schritt weiter in Richtung Ausbau eines gemeinsamen europäischen Schienenraums, und das zu einer Zeit, da wir knapp vor dem Jahr 2021 stehen, dem Jahr der Schiene.
Ein sehr wichtiger Bereich ist eine verpflichtende Dienstfreistellung für 72 Stunden von Eisenbahnbediensteten nach schweren Unfällen und auch die Verpflichtung, psychologische Hilfe für die Bediensteten anzubieten. Das, werte Damen und Herren, ist ein Meilenstein des Gesetzes, vor allem auch im Wissen darum, welche Belastung ein Schienensuizid für TriebfahrzeugführerInnen ist. Europaweit gibt es 2 500 bis 2 800 Schienensuizide, auf Österreich heruntergebrochen sind es 90 bis 100 Fälle pro Jahr.
LokführerInnen müssen mit zwei Schienensuiziden in einem Berufsleben rechnen. Das ist eine unglaubliche Belastung, eine lebenslange Belastung, und dazu kommen auch noch jene Unfälle, die an Eisenbahnkreuzungen passieren, und andere Vorkommnisse. Trotz dieser Belastung muss man weiterarbeiten, deswegen glaube ich, dass es ein ganz wichtiger Bereich ist, dass wir hier auch diese 72 Stunden Dienstfreistellung beschließen.
An dieser Stelle geht auch ein Dank an die 42 000 ÖBB-MitarbeiterInnen, an alle MitarbeiterInnen der Westbahn, an die MitarbeiterInnen der Regionalbahnen und jene von Bus und Bahn.
Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, einen Abänderungsantrag zum Thema der Behörden einzubringen – ich gehe dann kurz darauf ein –:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA, MSc, Kolleginnen und Kollegen
zu Tagesordnungspunkt 34, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (470 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (547 d.B.)
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Der Antrag wurde verteilt. Im Wesentlichen geht es im Inhalt des Abänderungsantrages darum: Der EuGH hat unter der Ziffer 796/19 vom 12.11. bestätigt, dass es nur eine einzige Sicherheitsbehörde geben darf, die somit in den Angelegenheiten der TriebfahrzeugführerInnen betreffend die Fahrerlaubnis vorgesehen ist, und somit verschiebt sich die Kompetenz der SCHIG nach einer viermonatigen Legisvakanz direkt in das BMK. – Das sieht der Abänderungsantrag vor.
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