Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 325

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Ich freue mich auf breite Zustimmung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit diesem heutigen Schritt im österreichischen Parlament stärken wir die Modernisierung im Schie­nenverkehr europaweit. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

23.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig

Kolleginnen und Kollegen

zu Tagesordnungspunkt 34.), Bericht des Verkehrsausschusses über die Regie­rungs­vorlage (470 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfall­untersuchungsgesetz geändert werden (547 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (470 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (547 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 1 Z 2 lautet § 12 Abs. 2 Z 11:

„11. alle Angelegenheiten des 8., 9., 10. und 11. Teiles einschließlich der Aufsicht über diese Angelegenheiten;“

2. Nach Artikel 1 Z 40 wird folgende Z 40a und 40b eingefügt:

„40a. § 130 samt Überschrift lautet:

„Zuständigkeit

„§ 130. Zuständig für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis, für die Aktualisierung von Einzelangaben einer Fahrerlaubnis, für die Erneuerung einer Fahrerlaubnis oder für die Ausstellung eines Duplikates der Fahrerlaubnis sowie für die Entziehung einer Fahr­erlaubnis und die Aussetzung einer Fahrerlaubnis ist die Behörde.“

40b. In den §§ 136 Abs. 2, 137 Abs. 2, 138, 139 Abs. 1 bis 3 und 140 Abs. 1 bis 3 wird die Wortfolge „der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH“ durch die Wortfolge „der Behörde“ ersetzt. Im § 139 Abs. 4 wird die Wortfolge „Die Schie­neninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH“ durch die Wortfolge „Die Behörde“ ersetzt.“

3. Nach Artikel 1 Z 42 wird folgende Z 42a eingefügt:

„42a. Im § 146 Abs. 6 wird die Wortfolge „die Schieneninfrastruktur-Dienstleis­tungsgesellschaft mbH“ durch die Wortfolge „die Behörde“ und im § 147 Abs. 2 wird die Wortfolge „der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH“ durch die Wort­folge „der Behörde“ ersetzt.

4. Nach Artikel 1 Z 49 werden folgenden Z 49a bis 49f eingefügt:

„49a. § 156 Abs. 3 entfällt. Im § 156 Abs. 1 und 2 wird die Wortfolge „Die Schie­neninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH“ durch die Wortfolge „Die Behörde“ ersetzt.

49b. Im § 157 Abs. 2 wird die Wortfolge „Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungs­gesellschaft mbH“ durch die Wortfolge „Die Behörde“ ersetzt.

 


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