Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 329

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nicht zur eigentlichen Arbeit, Sie tun Papiere von links nach rechts und schieben Stellen von A nach B. Das ist keine Arbeit.

Kümmern Sie sich bitte darum, dass österreichische Züge ohne technische Probleme in anderen EU-Ländern fahren können! (Beifall bei der FPÖ.)

23.41


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


23.41.46

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abge­ordnete des Hohen Hauses! Werte ZuseherInnen, falls uns zu so später Stunde noch jemand zuschaut! Ich beginne beim letzten Punkt, weil das, was Kollege Stöger aus der SPÖ-Fraktion mit diesem Antrag fordert, nämlich die Elektrifizierung einer ganzen Reihe von Strecken, passiert! Das sind die guten Neuigkeiten, das haben wir in dem ÖBB-Rahmenplan, den wir auch in diesem Haus diskutiert haben, vorgesehen: Jede einzelne dieser Strecken wird elektrifiziert.

Warum? – Weil wir genau das tun: Wir investieren mit dem ÖBB-Rahmenplan so viel Geld wie nie zuvor in das System Bahn in Österreich, insgesamt 8 Milliarden Euro in neue Projekte, davon 3 Milliarden in dieser Rahmenplanperiode. Also so viel Geld, so viel Unterstützung für die Bahn, von der Infrastruktur über das Ticket (Abg. Deimek: Das Ticket steht? Da sagen aber die Verkehrsverbünde etwas anderes! Ich glaube, das Ticket steht gar nicht!) bis zur Frage Befreiung von der Eigenstromabgabe für den Bahnstrom, so viel wie in den letzten zehn Monaten gab es für die Bahn in Österreich noch nie. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf kurz zum Seilbahngesetz beziehungsweise zum Eisenbahngesetz kommen. Die Novelle zum Seilbahngesetz ist eine Anpassung aufgrund der aktuellen Lage: Covid. Wir möchten vermeiden, dass bereits erteilte Konzessionen aufgrund zeitlicher Verzögerung bei der Bauherstellung erlöschen beziehungsweise zeitlich begrenzte Betriebseinstel­lungen dazu führen, dass der öffentliche Verkehr nicht fristgerecht wieder aufgenommen werden kann. Rund um diese zwei Themen bewegt sich diese Novelle – eine Covid-Novelle, die wir hier auf den Weg bringen.

Eine viel gewichtigere Novelle liegt tatsächlich mit der Änderung des Eisenbahngesetzes vor. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetzespaket heute hoffentlich mit breiter Unter­stützung auf den Weg bekommen. Wir setzen damit, trocken ausgedrückt, die tech­nische Säule des sogenannten vierten Eisenbahnpakets innerstaatlich um. Damit ändert sich ganz grundlegend die Rollenverteilung zwischen europäischen und nationalen Behörden in der Fahrzeugzulassung, in der Fahrzeuggenehmigung und auch in der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen.

Wir nutzen diese Umsetzung natürlich auch, um Dinge auf den Weg zu bringen, die uns in Österreich helfen. Das ist einerseits – das hat Kollege Stöger schon erwähnt – der Übergang der Kompetenz für die Anschlussbahnen von den Bezirksver­waltungsbehör­den auf den Landeshauptmann. Das ist nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung, son­dern auch eine Qualitätssicherungsmaßnahme, die auch von vielen Bezirksverwaltungs­behörden gewünscht wurde. Wir reduzieren Doppelgleisigkeiten in der Ausbildung, wir schaffen erhöhte Transparenz, wir erweitern auch die Monitoringbefugnisse der Eisen­bahnbehörde.

Aber auch für mich eines der zentralsten Elemente dieser Novelle – warum diese Novelle so wichtig und so richtig ist, hat auch das Beispiel, das Abgeordneter Keck auch im Verkehrsausschuss gebracht hat, gezeigt – ist der Punkt der Dienstfreistellung von


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