Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es in Hinkunft noch viel mehr digitale Verknüpfungen zwischen Angebot und Nachfrage geben wird. Wenn solche Dinge auftreten, hat das auch in anderen Bereichen zu Abwehrhaltungen geführt. Das hat aber keinen Sinn. Man kann sich dem nicht entgegenstellen, man kann gegen den Fortschritt keine Mauern bauen. Ich kann erzählen, ich bin mit Taxifahrern in Tirol in Kontakt, und die sehen diese Lösung durchaus nicht so negativ, sie sagen: Ja, das bietet auch uns Chancen, mit fixem, vorab vereinbartem Fahrpreis Gäste zu befördern! – Also die sehen das durchaus nicht nur problematisch.
Was schon zuzugestehen ist, ist natürlich die Situation, dass dieses Gesetz nun schon zur Unzeit kommt, denn dem Taxigewerbe geht es derzeit schlecht. Man muss sich das vorstellen: keine Weihnachtsfeiern, keine Veranstaltungen, gar nichts, da bricht im großen Umfang Umsatz weg – und da sollten wir vom Hohen Haus aus handeln. Ich bitte auch Sie, Frau Bundesministerin, dass Sie sich in der Regierung dafür starkmachen, dass man für die Taxiunternehmen ebenfalls einen Umsatzersatz schafft, weil sie indirekt Betroffene sind. Man kann sie da nicht einfach abfertigen und sagen: Also gesperrt seid ihr ja nicht, ihr dürft ja fahren! – So viel dazu.
Nun muss ich aber doch noch, weil ich den Text des Gesetzes genau gelesen habe, einen Abänderungsantrag einbringen. Wenn das Herz voll ist, geht die Textverarbeitung Uber – ah, über. Im Entwurf hat sich also ein „über“ zu viel eingeschlichen. Da heißt es in der Ziffer 3 im vorletzten Satz: „Näheres über zum Bestellvorgang, wie insbesondere“. Da ist also ein „über“ zu viel. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (473 d.B.): Bundesgesetz mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (548 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Im vorletzten Satz der Ziffer 3 entfällt das Wort „über“.
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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
0.28
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (473 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (548 d.B.) TOP 37
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Im vorletzten Satz der Ziffer 3 entfällt das Wort „über".
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