Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 9, 12 bis 28, 30 bis 32, 34 und 35 sowie 37 und 38 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
Tagesordnungspunkt 1:
„Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 516 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/3 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 509 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/1 in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 3:
„Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt [...].
Der Abänderungsantrag Beilage 3/2 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 517 der Beilagen in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 4:
„Der Abänderungsantrag Beilage 4/1 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 587 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/2 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 5:
„Der Abänderungsantrag Beilage 5/2 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 588 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 5/1 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 6:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 510 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 7:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 511 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 8:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 512 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in zweiter und dritter Lesung [...] – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“
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