Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 349

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00.51.56Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 1 bis 9, 12 bis 28, 30 bis 32, 34 und 35 sowie 37 und 38 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

Tagesordnungspunkt 1:

„Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 516 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/3 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 509 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/1 in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 3:

„Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 3/2 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 517 der Beilagen in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 4:

„Der Abänderungsantrag Beilage 4/1 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 587 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/2 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 5:

„Der Abänderungsantrag Beilage 5/2 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 588 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 5/1 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 6:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 510 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 7:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 511 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 8:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 512 der Beilagen – bei Anwe­senheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in zweiter und dritter Lesung [...] – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

 


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