11.46

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es eine Frage des Respekts und auch der Anerkennung für den Einsatz ist, dass wir unseren Ärztinnen und Ärzten zumindest 80 Prozent der Vorjahreshonorare garantieren. Es ist leider passiert, dass wir noch viele Gesundheitsberufe vergessen ha­ben und – Kollege Pöttinger hat es angesprochen – viele, viele Menschen im Gesund­heitsbereich, von der Hebamme bis zum Physiotherapeuten, von der Zahnärztin bis zum Ergotherapeuten einstweilen auch nicht unterstützt haben.

Ich glaube, es wäre wichtig, da miteinander noch eine Lösung zu finden. Ich darf daher folgenden Antrag einbringen – jetzt kommt die Leseübung, wie der Herr Präsident immer sagt –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „nicht-ärztliche Gesundheitsberufe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend in Gespräche mit den sonstigen, nicht-ärztlichen Gesundheitsbe­rufen mit Verträgen zur Krankenversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen einzutreten und bis längstens Ende Februar 2021 dem Nationalrat eine gesetzliche Re­gelung vorzulegen, welche diesen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vergleichbar zur Regelung des § 746 Abs. 6 und 7 für das Jahr 2020 80 Prozent des Honorarvolumens des Jahres 2019 garantiert.“

*****

Das Gesundheitssystem ist dann stark, wenn alle Gesundheitsberufe gut zusammenar­beiten. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch alle nichtärztlichen Gesundheitsberufe unterstützen, und ich darf wirklich alle Parteien bitten, dass wir gemeinsam diesem An­trag zustimmen und miteinander eine Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend nicht-ärztliche Gesundheitsberufe

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (519 d.B.)

§ 746 Abs. 6 und 7 in der heute beschlossenen Fassung sieht in Wesentlichen vor, dass Ärztinnen und Ärzte mit Vertrag, im 1., 2. und 4. Quartal des Jahres 2020 zumindest 80 Prozent jenes Honorarvolumens bekommen, welches sie in den vergleichbaren Quartalen des Jahres 2019 erhalten haben. Hinsichtlich der anderen Gesundheitsberu­fe, wie insbesondere Zahnärzte, MTD-Berufe, Psychologen, Hebammen und andere, welche einen Vertrag im Sinn des Sozialversicherungsrechts (ASVG, B-SVG, G-GSVG oder B-KUVG) haben, ist keine vergleichbare Regelung vorgesehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend in Gespräche mit den sonstigen, nicht-ärztlichen Gesundheitsbe­rufen mit Verträgen zur Krankenversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen einzutreten und bis längstens Ende Februar 2021 dem Nationalrat eine gesetzliche Re­gelung vorzulegen, welche diesen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vergleichbar zur Regelung des § 746 Abs. 6 und 7 für das Jahr 2020 80 Prozent des Honorarvolumens des Jahres 2019 garantiert.“

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Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun in dieser Debatte niemand mehr gemeldet. Damit ist sie auch ge­schlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 12 bis 23 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.