13.02

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Dienstrechts-Novelle 2020, auch Herbst-Novelle genannt, bringt für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer durchaus positive Signale. Es sind meiner Ansicht nach Modernisierungen, es wurde bereits eini­ges von meinen Vorrednern angesprochen. Ich möchte auf drei Punkte explizit eingehen.

Das Erste ist: Es wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, indem es nunmehr bei den Vordienstzeitenanrechnungen keine Beschränkungen mehr gibt, wenn es um private Dienstgeber geht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, denn das wurde bisher nicht eingehalten; diese Beschränkungen sind meiner Meinung nach auch nicht fair gewesen. Diese Regelung wird nun umgesetzt und entspricht auch dem Gerichts­spruch der europäischen Gerichte.

Ein zweiter Punkt: Sie wissen mittlerweile, dass ich mich für die sozial Schwächsten, das sind für mich Kinder mit Behinderung, stark einsetze, und ich darf anmerken, gerade in diesem Bereich gibt es eine Verbesserung, Modernisierung, indem nun bei Erkrankun­gen von Kindern, die behindert und schwer erkrankt sind, eine zweite Pflegefreistellungs­woche dazukommt, unabhängig vom Alter des Kindes. Ich finde, das ist eine zeitgemäße Erscheinung, gerade in Zeiten wie diesen, und denke, dass es in weiterer Folge auch eine Besserstellung für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist.

Ein dritter Punkt: Ich erlebe immer wieder, dass es zu vorläufigen Suspendierungen kommt, dabei wird der Bezug relativ stark eingeschränkt. Ich denke, auch das ist fair und zeitgemäß, dass bis zur Beurteilung der Suspendierung der Bezug weiterbezahlt wird und nicht im Nachhinein ein Thema entsteht.

Man könnte jetzt sagen, es gibt diese eine Gruppe, die hat eine gute Gewerkschaft, die anderen haben eine weniger gute. Ich bin der Meinung, wenn ein Teil der Gewerkschaft, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst, das schafft, dann sind sicher auch die anderen Gewerkschaften daran interessiert, auch die anderen Gruppen weiter nach oben zu bringen. Ich würde meinen, dass das nicht ein Gegeneinander-Ausspielen, sondern ein Miteinander ist.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Covid-Krise noch eine Benachteiligung für eine Gruppe erwähnen, nämlich die Polizistinnen und Polizisten. Ich habe in diesem Haus von vielen gehört, wie wichtig die Polizistinnen und Polizisten sind, ich habe aber fest­gestellt, dass es aufgrund der verhängten Urlaubssperre für diese Gruppe dazu gekom­men ist, dass Urlaube storniert werden mussten. Den Betroffenen wurde gesagt: Ihr kriegt diese Stornokosten ersetzt! Dem war aber nicht so. Dem war deshalb nicht so, weil diese Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt wurden und damit diese Stornokosten nicht vergütet worden sind.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrektur weiterer Benachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situa­tion sichtbar wurden“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumenteschutz, wird aufgefordert, diese in der Begründung darge­stellte Ungerechtigkeit zu beseitigen, wonach für die Rückvergütung von Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube, wenn diese Urlaube aus dienstlichen Gründen nicht ange­treten werden dürfen oder können, Abgaben als steuerpflichtiger Arbeitslohn anfallen.

Sollten dafür gesetzliche Änderungen notwendig sein, so werden die zuständigen Mi­nister aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine diesbezügliche Vorlage zu übermit­teln.“

*****

Ich bitte darum, Herr Vizekanzler. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Mag. Christian Drobits

Genossinnen und Genossen

betreffend Korrektur weiterer Benachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situation sichtbar wurden.

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­deslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensions­gesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespen­sionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfenge­setz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bun­des-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehalts­gesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Aufgrund der verhängten Urlaubssperre mussten Polizistinnen und Polizisten bereits ge­buchte Urlaube stornieren, wodurch in einer Reihe von Fällen naturgemäß auch Stor­nokosten entstanden sind. Zunächst erhielten die Bediensteten die positive Nachricht, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen diese Kosten rückvergütet werden. Die Ernüchterung folgte jedoch schnell: Nach den geltenden Lohnsteuerrichtlinien wurden diese Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumenteschutz, wird aufgefordert, diese in der Begründung darge­stellte Ungerechtigkeit zu beseitigen, wonach für die Rückvergütung von Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube, wenn diese Urlaube aus dienstlichen Gründen nicht ange­treten werden dürfen oder können, Abgaben als steuerpflichtiger Arbeitslohn anfallen.

Sollten dafür gesetzliche Änderungen notwendig sein, so werden die zuständigen Minis­ter aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine diesbezügliche Vorlage zu übermit­teln.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Mag. Werner Kog­ler. – Bitte, Herr Vizekanzler.