dem Hintergrund, dass man Kontaktfrequenzen in den Ordinationen und Ambulanzen reduziert und auch Patienten vor einer Ansteckung schützt. Diese Regelung werden wir nun verlängern.
Der zweite Bereich sind die schon erwähnten 14 Polizeianhaltezentren, die für Schubhaft und für Verwahrungshaft zuständig sind. 2019 wurden dort über 20 000 Personen aufgenommen. Nun soll dort analog zum Strafvollzug ein üblicher medizinischer Standard geschaffen werden.
Ein dritter Punkt betrifft die Tierseuchen. Es sei hier die afrikanische Schweinepest erwähnt. Das ist eine Tierseuche bei Wild- und Hausschweinen, die in zahlreichen europäischen Staaten festgestellt wurde. In Österreich ist sie bisher noch nicht aufgetreten, aber die Gefahr einer Einschleppung ist hoch. Bei Verdacht oder Feststellung einer Infizierung ist die Tötung der seuchenerkrankten Tiere vorgesehen. Es geht also um tierschutzgerechte Tötung, und dazu braucht man psychotrope Substanzen, also Suchtmittel, die die Gebietskörperschaften nun auch erwerben dürfen.
Mit diesen drei Änderungen im Suchtmittelgesetz schaffen wir Voraussetzungen für eine bessere Handhabe der nötigen Suchtmittel während der Covid-Krise.
Abschließend möchte ich noch einmal appellieren: Nicht vergessen, machen Sie bitte bei den Testungen mit! Das ist wichtig, nur so können wir die Zeit bis zu den Impfungen einigermaßen überbrücken. Für mich und ebenso für alle anderen sollte gelten: Bitte Test vor dem Fest! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (562 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1120/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden (563 d.B.)
4. Punkt
Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird (564 d.B.)
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