Ein kleiner Hinweis noch zum Schluss: Ob diese Regierung in den letzten neun Monaten etwas gelernt hat, auch in ihrer Kommunikationsstrategie (Zwischenruf des Abg. Gerstl), werden wir relativ bald wissen, nämlich sobald es Januar 2021 ist. Ich bin jetzt schon neugierig, ob wir mit dem Zählen der positiv Getesteten, der Infektionen und der Todesfälle so wie bei allen anderen Krankheiten bei null starten oder ob Sie Ihr Spiel weitertreiben und dann die Coronatoten immer weiter dazuzählen. Eigentlich müssten wir 2021 bei null starten, und da bin ich schon sehr gespannt, wie die Kommunikationspolitik dieser Regierung sein wird. Das wird auch das Zeichen sein, wohin die Reise geht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei den Grünen.)
10.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren zu Hause! In diesem Gesetzespaket, mit dem man eigentlich auch beschließen wollte, dass die Polizei unsere Privaträume, Wohnungen und Häuser ohne Grund betreten darf, werden ja auch Maßnahmen beschlossen, um die Verbreitung von Covid-19 zu verhindern. Ich möchte einmal als einer der Betroffenen, die diese Maßnahmen dann draußen umsetzen müssen – in dem Fall als Bürgermeister –, drei Beispiele bringen und zeigen, wie absurd sie teilweise sind. Auch viele andere, viele Unternehmer vor allem, sind ja von diesen Maßnahmen betroffen.
Wir haben in diesem Jahr schon Verordnungen gehabt, die verfassungswidrig waren, die aufgehoben wurden. Viele Verordnungen sind aber einfach praxisfremd. Jetzt hat man sich als Regierung dazu entschlossen, dass man den Betreibern von Skiliften die Möglichkeit gibt, am 24. Dezember aufzusperren. Offensichtlich hat man dabei aber nicht bedacht, dass es dazu auch eine gewisse Infrastruktur braucht, sprich eine Skihütte, in die man reingehen kann, weil es dort eine WC-Anlage gibt.
Wir betreiben so einen Lift bei uns in unserer Gemeinde: einen kleinen Skilift, wo viele Kinder hinkommen. Das heißt, die Kinder könnten nicht einmal aufs WC gehen. Der Lift wird von uns betrieben, der Betreiber der Skihütte verkauft für uns die Karten. Der Skihüttenbetreiber könnte dort Getränke ausgeben, diese dürfen aber nicht konsumiert werden, denn laut einer Verordnung dürfen im Umkreis von 50 Metern der Betriebsstätte keine Getränke oder Speisen, die dort bezogen wurden, konsumiert werden. Das ist völlig absurd, denn wenn ein Skifahrer mit dem Rucksack kommt und sich selber eine Jause mitbringt, darf er sich schon vor die Skihütte hinstellen. Er dürfte diese mitgebrachte, nicht dort gekaufte Jause verzehren und sich dort aufhalten. Wer jedoch in die Skihütte reingeht und sich beim Wirt etwas kauft, muss 50 Meter weggehen.
Jeder, der Skihütten ein bisschen kennt – Kollegen Hörl ist leider nicht da –, weiß, dass man, wenn man sich von einer Skihütte 50 Meter entfernt, in einer Gefahr oder überhaupt tot sein kann. Man steht nämlich mitten auf der Skipiste, oder man braucht Flügel, weil man irgendwo in einen Abgrund stürzt. Diese Verordnung mit den 50 Metern ist also völlig absurd.
Zweites Beispiel: private Haushalte. Wir haben bei uns im Dorf einen Wirt, und in vielen anderen Dörfern gibt es diesen Dorfwirt auch. Er befindet sich mitten im Dorf, rundherum sind Häuser. Wenn man da diese Umkreisregel anwendet, stellt man fest, dass alle Nachbarn des Wirtes in die Regelung hineinfallen, sodass sie das Essen, das sie vom Wirt beziehen, in ihren eigenen Häusern nicht essen dürfen.
Das dritte Beispiel: Wir dürfen jetzt als Gemeinden die Massentestungen durchführen, Sie haben uns ja dazu eingeladen. Morgen und übermorgen wird dies in meiner Gemeinde durchgeführt. Unser Gemeindeamt steht direkt neben dem Dorfwirt. Ich habe bei ihm
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