Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 67

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1125/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über COVID-19-bedingte finanzielle Zuwen­dungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK-COVID-19-Zuwendungsge­setz) (567 d.B.)

Die COVID-19-Pandemie führt(e) zu einer weltweiten Wirtschaftskrise, wobei die mittel- bis langfristigen Folgen noch nicht absehbar sind. Mit dem massiven Einbruch der Wirt­schaftsleistung ab dem 2. Quartal 2020 und dem damit verbundenen Anstieg der Ar­beitslosigkeit, erfolgte auch ein Einbruch der Steuereinnahmen sowie der Sozialversi­cherungsbeiträge. Aus diesen Mitteln wird aber das öffentliche Gesundheitssystem, am­bulante Leistungen und Spitalsleistungen finanziert.

Diese Bundesregierung ist bis heute nicht in der Lage, diese Kosten bzw. Ausfälle außer Streit zu stellen und zu ersetzen. Weder im Budget 2021 noch bei der Vorlage eines neuen Gesetzes, dem ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetzes – dem „Gesetz ohne In­halt“ – wurden sich die Regierungsparteien über eine Finanzierung einig und beschwö­ren durch ihr Nichthandeln schwerwiegende Folgen für unser Gesundheitssystem he­rauf.

Die Mittel der Krankenversicherung für die Spitalsfinanzierung orientieren sich an den KV-Beitragseinnahmen (und nicht am Aufwand der Krankenanstalten). Die KV-Bei­tragseinnahmen nehmen 2020 krisenbedingt nicht wie erwartet um 4,3 %, sondern nur um max. 1,1% zu – und das auch nur, wenn die derzeit gestundeten SV-Beiträge auch tatsächlich bezahlt werden! D.h. die SV-Zahlungen für die Spitalsfinanzierung werden 2020 um bis zu 180 Mio. Euro niedriger als erwartet ausfallen, die Landesgesundheits­fonds müssen diesen Betrag 2021 refundieren bzw. gegenverrechnen. Auch über 2021 hinaus ist mit einem deutlich niedrigeren SV-Aufkommen als erwartet zu rechnen.

Die steuerabhängigen Zahlungen des Bundes für die Krankenanstaltenfinanzierung sin­ken dramatisch. Die Zahlungen des Bundes bzw. der Bundesgesundheitsagentur für die Krankenanstaltenfinanzierung liegen lt. Voranschlag des Bundes für 2021 um130 Mio. Euro unter dem 2020 vorgesehenen Wert. Die in der 15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (der zwischen Bund und Ländern geschlos­senen Finanzierungsvereinbarung) für die Krankenanstaltenfinanzierung reservierten Umsatzsteueranteile der Länder und Gemeinden sinken um 40 Mio. Euro. Insgesamt fehlen somit 170 Mio. Euro aus Steuermitteln für die Krankenanstaltenfinanzierung.

Die COVID-Krise führt in den Krankenanstalten zu massiven Mehraufwendungen.

Neben den unmittelbaren Kosten für die Behandlung der COVID-PatientInnen gibt es Kosten für Schutzausrüstung, Testkosten für PatientInnen und MitarbeiterInnen, Kosten für Eingangstriage und zusätzlichen Personalaufwand etc.

Den steigenden Verlusten der Krankenanstalten stehen massiv sinkende Einnahmen von Ländern und Gemeinden gegenüber. Die Mindereinnahmen bzw. Mehrkosten füh­ren zu deutlich steigenden Verlusten der Krankenanstalten, die von den Ländern- und Gemeinden aufgefangen werden. Die Länder und Gemeinden stehen aber COVID-be­dingt selbst vor massiven Finanzierungslücken. Die Ertragsanteile der Länder und Ge­meinden aus dem Finanzausgleich werden 2021 um beinahe 4. Mrd. Euro unter dem 2020 veranschlagten Wert liegen.

Aufgrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit fehlen auch der Krankenversicherung für 2020 rund 200 Mio. Euro wegen geringerer Beitragseinnahmen. Noch größer ist die Un­sicherheit in Bezug auf die gesetzlich durchgeführten Beitragsstundungen für die Be­triebe. Gestundete Beiträge sind solange kein Problem, solange damit zu rechnen ist, dass diese auch irgendwann geleistet werden. Wenn aber durch viele Insolvenzen, diese


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite