Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 81

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hohe Abschläge in Kauf nehmen. Sie werden dafür bestraft, dass sie 540 Monate und mehr ins Pensionssystem eingezahlt haben.

Das ist nicht gerecht, das ist unfair!

Es ist auch sozialpolitisch nicht tragbar, dass eine Versichertengruppe gegen eine an­dere durch die türkis/grüne Regierung ausgespielt wird. Die Einführung des Frühstarter­bonus als Argument für die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeits­jahren zu verwenden, ist unangebracht. Der Frühstarterbonus bringt den Betroffenen max. 60 Euro brutto im Monat mehr Pension, allerdings nur, wenn man auch 60 Monate zwischen dem 15. und 20 Lebensjahr gearbeitet hat. Die Ableistung von Präsenz- und Zivildienst wird nicht angerechnet, somit erreichen die meisten männlichen Versicherten keinesfalls den vollen Bonus. Ebenfalls rausfallen jene Personen, die eine weiterführen­de Schule besuchen.

Anderseits verlieren Versicherte, die ihr Leben lang, nämlich 45 Jahre und mehr, Monat für Monat Beiträge bezahlt haben, bis zu 5.000 Euro im Jahr durch die Wiedereinführung dieser hohen Abschläge.

Ein vermeintliches Argument der türkis/grünen Regierung ist, dass sie ausschließlich Männern zugutekommt. Die Abschaffung dieser Pensionsart löst aber kein einziges Pro­blem mit denen Frauen zu kämpfen haben. Dadurch wird sich das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht verbessern. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.

Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und er­höht die Gefahr der Altersarmut. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererzie­hungszeiten ist dringend notwendig.

Es wird versucht, mit fadenscheinigen Argumenten Frauen gegen Männer auszuspielen, um die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren zu rechtfertigen.

Manchmal braucht es aber neben wissenschaftlicher Expertise auch politische Entschei­dungskraft um den Menschen das zukommen zu lassen, was ihnen gebührt.

Rund 7.000 ASVG-, GSVG- und BSVG-Versicherte sind jährlich von diesen hohen Ab­schlägen betroffen und müssen damit eine wesentliche Kürzung ihrer Pensionen hinneh­men. In der größten Arbeitsmarktkrise, in der die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jähri­gen weiterhin extrem steigt, die Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei älteren Arbeitslosen ebenfalls stark ansteigt und die Unternehmen oftmals ältere Beschäftigte in die Pension drängen, ist es kontraproduktiv und der völlig falsche Weg, diese Pensionsart abzuschaf­fen und damit hohe Abschläge für Versicherte, die 45 Arbeitsjahre ins Pensionssystem eingezahlt haben, wieder einzuführen.

Auch das Finanzierungsargument geht ins Leere, denn es muss mehr als genug Geld vorhanden sein, wenn für Steuergeschenke an Konzerne, Superreiche und Großbauern rund 2 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Alleine die gerade erst abgeschaff­te Schaumweinsteuer würde jährlich jenen Betrag bringen, der für die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren aufgewendet werden muss. Es kann dann wohl auch kein Problem sein, wenn rund 30 Millionen Euro pro Jahr für Pensionen von lang arbeitenden Menschen ausgegeben werden.

Jetzt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sparen, von denen viele aktuell ohnehin mit größten finanziellen Schwierigkeiten und ungewissen Zukunftsaussichten konfrontiert sind, ist absolut abzulehnen.

 


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