Auch die von der Regierung vorgenommene Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung ist ungerecht und bedeutet eine Kürzung aller künftigen Pensionen. Damit werden jährlich rund 100.000 NeupensionistInnen bestraft, indem ihre Pension für die gesamte Bezugsdauer gekürzt wird, weil sie mit der ersten Anpassung nicht die volle Inflationsabgeltung erhalten. Bei einer Pension von 1.500 Euro brutto würde eine Pensionsanpassung von durchschnittlich 2 Prozent eine Erhöhung von 30 Euro monatlich bringen. Im Jahr bedeutet die nicht erfolgte Anpassung ein Verlust von 420 Euro, wobei sich dieser Verlust über die gesamte Bezugsdauer fortsetzt und die künftige Pensionsleistung weiter vermindert.
Die aliquotierte erste Anpassung soll daher entfallen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Abschaffung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten und damit die Wiedereinführung von hohen Abschlägen für diese Versichertengruppe zurückzunehmen und die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren, so wie sie bis Ende 2021 gilt, soll folgendermaßen adaptiert werden:
• die Regelung soll für alle Berufsgruppen und alle Pensionsarten gelten,
• es sollen Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit für den Pensionsanspruch anerkannt werden und
• es soll eine Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen, mit 1.1.2021durchgeführt werden, damit diese Leistungen ab dem 1.1.2021 ohne Abschläge ausbezahlt werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung wieder zurückzunehmen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und ist ausreichend unterstützt, er steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe gleich zu Beginn meiner Rede einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Muchitsch, Koza, Schwarz, Kucher, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 519 der Beilagen über den Antrag 1105/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, ein.
Der Antrag ist bereits verteilt worden und wurde auch den Klubs übermittelt.
Erlauben Sie mir kurz ein paar Ausführungen zu diesem Antrag: Dieser Antrag beinhaltet vier Maßnahmen, die uns dabei helfen sollen, die sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Covid-19-Krise zu bewältigen. Er beinhaltet auch die Begrenzung
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite