der Sonder- beziehungsweise Luxuspensionen, wie sie von vielen Seiten gefordert und gewünscht wurde sowie aus Gerechtigkeitsgründen notwendig ist.
Der erste Punkt: Wer in einer AMS-Bildungsmaßnahme Übergangsgeld erhält, dem wird dieses künftig nicht mehr auf die Notstandshilfe angerechnet. Das hat zur Folge, dass zusätzlich Tausende Betroffene die Dezember-Arbeitslosengelderhöhung bekommen werden. Ich denke, gerade für diese Gruppen ist das ein ganz wesentlicher Schritt, es sind wichtige Maßnahmen, damit für diese Menschen eine soziale Krise bestmöglich verhindert wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Wöginger.)
Ein weiterer Punkt: Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen wird verlängert, sollte die Unternehmensliquidität gefährdet sein. Damit wollen wir Insolvenzen bestmöglich verhindern und Unternehmen die Möglichkeit geben, nach der Covid-Krise besser durchzustarten.
Vorhin wurde schon bedauert, dass das Gesundheitssystem angeblich ausgehungert werden würde – nein, das ist nicht der Fall! Die Krankenversicherungen werden die Kosten für die zweiteilige Covid-19-Impfung – ein wesentlicher Schritt, um aus der Gesundheitskrise zu kommen – übernehmen, und die Kosten werden den Sozialversicherungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Wöginger und Pöttinger.)
Schließlich gibt es noch die Deckelung der Erhöhung der Luxuspensionen mit 35 Euro und dass gesetzliche Pensionserhöhungen auf diesen Betrag anzurechnen sind. Das ist eine wichtige Maßnahme, denn wir wollen in der Krise kleine, niedrige Pensionen stärken – und wir wollen in dieser Krise nicht, dass Luxuspensionen nach oben hin wachsen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Loacker: Das hat im Ausschuss noch anders geklungen!)
*****
Mit diesen Änderungen ist eine praktikable und pragmatische Lösung gefunden worden, die auch tatsächlich umsetzbar ist und das bringen soll, was wir alle tatsächlich wollen. In diesem Sinne bitte ich um möglichst breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Markus Koza, Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 519 der Beilagen über den Antrag 1105/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Dem Titel wird folgender Klammerausdruck angefügt:
„(2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 – 2. SVÄG 2020)“
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