Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Abschaffung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten und damit die Wiedereinführung von hohen Abschlägen für diese Versichertengruppe zurückzunehmen und die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren, so wie sie bis Ende 2021 gilt, soll folgendermaßen adaptiert werden:
- die Regelung soll für alle Berufsgruppen und alle Pensionsarten gelten,
- es sollen Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit für den Pensionsanspruch anerkannt werden und
- es soll eine Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen, mit 1.1.2021durchgeführt werden, damit diese Leistungen ab dem 1.1.2021 ohne Abschläge ausbezahlt werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung wieder zurückzunehmen.“
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Wenn Sie in Österreich faire Pensionen über alle Berufsgruppen hinweg wollen, unabhängig davon, welche Arten es sind, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu!
Abschließend noch ein Satz: Markus Vogl, alles, alles Gute, danke für deine tolle Arbeit bei uns im Klub und in den Ausschüssen! (Beifall bei der SPÖ.)
11.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (519 d.B.)
Die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren wurde von Türkis/Grün abgeschafft. Alle Personen, die ab 2022 mit 45 Arbeitsjahren oder mehr in Pension gehen, müssen wieder
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