Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 114

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angeglichen, und dann sind eigentlich die Unterschiede zwischen Arbeitern und Ange­stellten ausgeräumt, dann ist alles gleich: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gleich, die Kündigungsfrist ist gleich. Sie sind im Wesentlichen gleich zu behandeln, es bleiben ein paar mikroskopische Unterschiede bei den Entlassungsgründen, aber sonst sind sie gleich.

Jetzt wäre es doch hoch an der Zeit, diesen Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten aufzuheben und das Gleiche für alle gelten zu lassen, ein Gesetz für alle Arbeitnehmer zu machen. Wir hätten daher alle ins Angestelltengesetz übernommen, damit der Statusunterschied einmal weg ist. Den braucht es nicht mehr, weil ab dem 1. Juli 2021 alles angeglichen sein wird.

Dieser Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt, weil SPÖ-Abgeordneter Stöger zum Bei­spiel gesagt hat: „Die Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen müsse zwar das Ziel sein, eine begriffliche Gleichsetzung [...] würde diese jedoch nicht fördern.“ – Ich habe es nicht verstanden; vielleicht haben Sie es verstanden?

Abgeordneter Koza von den Grünen hat seine Ablehnung des Antrages damit begründet, „dass er auch wesentliche, und vor allem negative Auswirkungen auf die Interessensver­tretung hätte.“ – Ja klar, die Gewerkschaft ist in Arbeitergewerkschaft und Angestellten­gewerkschaft geteilt. Da hat man natürlich einen organisatorischen Salat, wenn es nicht mehr Arbeiter und Angestellte gibt. Da fallen Posten und Pöstchen weg, da ist man auf einmal nicht mehr der Präsident von diesem und der Präsident von jenem, weil es das nicht mehr braucht!

Wir halten jetzt den gesetzlichen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten auf­recht, weil die Gewerkschaft ihre Struktur behalten will – und die Regierung spielt mit. (Beifall bei den NEOS.)

12.25


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.


12.25.58

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschir­men! Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag, Herr Kollege Loacker. Als Arbeitnehmervertre­terin weiß ich, wie viele unterschiedliche Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und sogar Dienstverträge es in Österreich gibt, in die Sie mit diesem Antrag eingreifen wür­den. Es ist alles recht und schön, wenn man sagt: Angleichung, das ist ungefähr das­selbe wie zu gendern: Geben wir das Binnen-I hinein! – Ja, aber deswegen ist die Gleich­stellung der Frauen auch nicht vorhanden.

Das ist eben so: Nur weil man sagt, Arbeiter und Angestellte, wir machen da ein Packerl, deswegen sind sie trotzdem nicht gleich; es werden trotzdem Arbeiter und Angestellte bleiben. Es gibt gewachsene Strukturen, die man nicht von heute auf morgen ändern kann, die einfach einen Prozess durchlaufen müssen. Da bedarf es auch der sozialpart­nerschaftlichen Einigung, da gibt es betriebsrätliche Einigungen. Ich verstehe Sie na­türlich, ich glaube, Sie hatten in Ihrem Bereich nur Angestellte, da hat man natürlich einen anderen Blickwinkel.

Also wie gesagt, wir sind für sozialpartnerschaftliche Einigung in diesen Bereichen, und da bedarf es einiger Gespräche. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Für 2021 gebe ich Ihnen noch ein bisschen eine Anregung mit, Herr Kollege Loacker: Kopieren Sie weniger und informieren Sie sich mehr! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Vogl! Da Sie aus meinem Wahlkreis sind, möchte auch ich Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Weg wünschen. Ganz gespannt bin ich natürlich darauf, wer nachfolgt: Wird es ein weiterer Gewerkschaftsmann oder doch die gewählte Frau?

 


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