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Funktionsdauer |
bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie |
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A |
B |
C |
D |
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Euro |
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bis zu 5 Jahre mehr als 5 Jahre |
697,8 814,2 |
1 221,9 1 453,6 |
1 453,6 1 686,5 |
1 686,5 1 919,5 |
“
5c. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „802,6 €“ durch den Betrag „814,2 €“,
b) in Z 2 der Betrag „974,7 €“ durch den Betrag „988,8 €“.
5d. In § 23 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „35,3 €“ durch den Betrag „35,8 €“,
b) in Z 2 der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“.
5e. In § 24 Abs. 4 wird der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“ ersetzt.
5f. In § 25 Abs. 1 wird der Betrag „41,9 €“ durch den Betrag „42,5 €“ ersetzt.
5g. In § 25 Abs. 2 wird der Betrag „206,4 €“ durch den Betrag „209,4 €“ ersetzt.“
45. In Art. 8 Z 9 lautet § 31 Abs. 23 Z 2:
„2. § 19 Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 4 bis 7, § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 4 und § 25 mit 1. Jänner 2021,“
Begründung
Zu Art. 1 (Änderung des BDG 1979):
Es erfolgt eine Anpassung der Richtverwendungen im Bereich der Volksanwaltschaft.
Zu Art. 2 bis 5 und 7 bis 9 (Änderungen des GehG, des VBG, des RStDG, des LDG 1984, des LVG und des LLVG):
Mit dem Abänderungsantrag wird das Gehaltsabkommen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften Öffentlicher Dienste für 2021 vom 19. November 2020 umgesetzt.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Dienstrechts-Novelle 2020, auch Herbst-Novelle genannt, bringt für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer durchaus positive Signale. Es sind meiner Ansicht nach Modernisierungen, es wurde bereits einiges von meinen Vorrednern angesprochen. Ich möchte auf drei Punkte explizit eingehen.
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