Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 196

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Das Erste ist: Es wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, indem es nunmehr bei den Vordienstzeitenanrechnungen keine Beschränkungen mehr gibt, wenn es um private Dienstgeber geht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, denn das wurde bisher nicht eingehalten; diese Beschränkungen sind meiner Meinung nach auch nicht fair gewesen. Diese Regelung wird nun umgesetzt und entspricht auch dem Gerichts­spruch der europäischen Gerichte.

Ein zweiter Punkt: Sie wissen mittlerweile, dass ich mich für die sozial Schwächsten, das sind für mich Kinder mit Behinderung, stark einsetze, und ich darf anmerken, gerade in diesem Bereich gibt es eine Verbesserung, Modernisierung, indem nun bei Erkrankun­gen von Kindern, die behindert und schwer erkrankt sind, eine zweite Pflegefreistellungs­woche dazukommt, unabhängig vom Alter des Kindes. Ich finde, das ist eine zeitgemäße Erscheinung, gerade in Zeiten wie diesen, und denke, dass es in weiterer Folge auch eine Besserstellung für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist.

Ein dritter Punkt: Ich erlebe immer wieder, dass es zu vorläufigen Suspendierungen kommt, dabei wird der Bezug relativ stark eingeschränkt. Ich denke, auch das ist fair und zeitgemäß, dass bis zur Beurteilung der Suspendierung der Bezug weiterbezahlt wird und nicht im Nachhinein ein Thema entsteht.

Man könnte jetzt sagen, es gibt diese eine Gruppe, die hat eine gute Gewerkschaft, die anderen haben eine weniger gute. Ich bin der Meinung, wenn ein Teil der Gewerkschaft, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst, das schafft, dann sind sicher auch die anderen Gewerkschaften daran interessiert, auch die anderen Gruppen weiter nach oben zu bringen. Ich würde meinen, dass das nicht ein Gegeneinander-Ausspielen, sondern ein Miteinander ist.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Covid-Krise noch eine Benachteiligung für eine Gruppe erwähnen, nämlich die Polizistinnen und Polizisten. Ich habe in diesem Haus von vielen gehört, wie wichtig die Polizistinnen und Polizisten sind, ich habe aber fest­gestellt, dass es aufgrund der verhängten Urlaubssperre für diese Gruppe dazu gekom­men ist, dass Urlaube storniert werden mussten. Den Betroffenen wurde gesagt: Ihr kriegt diese Stornokosten ersetzt! Dem war aber nicht so. Dem war deshalb nicht so, weil diese Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt wurden und damit diese Stornokosten nicht vergütet worden sind.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrektur weiterer Benachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situa­tion sichtbar wurden“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumenteschutz, wird aufgefordert, diese in der Begründung darge­stellte Ungerechtigkeit zu beseitigen, wonach für die Rückvergütung von Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube, wenn diese Urlaube aus dienstlichen Gründen nicht ange­treten werden dürfen oder können, Abgaben als steuerpflichtiger Arbeitslohn anfallen.

Sollten dafür gesetzliche Änderungen notwendig sein, so werden die zuständigen Mi­nister aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine diesbezügliche Vorlage zu übermit­teln.“

*****

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite