Ich bitte darum, Herr Vizekanzler. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.05
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Mag. Christian Drobits
Genossinnen und Genossen
betreffend Korrektur weiterer Benachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situation sichtbar wurden.
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)
Aufgrund der verhängten Urlaubssperre mussten Polizistinnen und Polizisten bereits gebuchte Urlaube stornieren, wodurch in einer Reihe von Fällen naturgemäß auch Stornokosten entstanden sind. Zunächst erhielten die Bediensteten die positive Nachricht, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen diese Kosten rückvergütet werden. Die Ernüchterung folgte jedoch schnell: Nach den geltenden Lohnsteuerrichtlinien wurden diese Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenteschutz, wird aufgefordert, diese in der Begründung dargestellte Ungerechtigkeit zu beseitigen, wonach für die Rückvergütung von Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube, wenn diese Urlaube aus dienstlichen Gründen nicht angetreten werden dürfen oder können, Abgaben als steuerpflichtiger Arbeitslohn anfallen.
Sollten dafür gesetzliche Änderungen notwendig sein, so werden die zuständigen Minister aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine diesbezügliche Vorlage zu übermitteln.“
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