Sie setzen außerdem auf enorme Verordnungsermächtigungen, nämlich für Sie selbst, für Ihr Ressort. Das ist auch ein Kritikpunkt, weil damit sozusagen Intransparenz und mögliche Alleingänge verbunden sind.
Ich frage noch einmal: Was soll diese Stigmatisierung durch den SPF, den sonderpädagogischen Förderbedarf? Und: Warum etabliert man mit der Novelle auch erstmalig die Erstsprache, womit es auch zu einer Reihung von anderen, weiteren Sprachen kommt?
Der Rechnungshof kritisiert außerdem und fragt, welche Kosten eigentlich dem Schulerhalter, der Schulerhalterin, den Gemeinden entstehen. Auch darauf gibt es keine Antworten, leider.
Herr Minister, das sind Fragen über Fragen und wirklich Unsicherheiten und, wie gesagt, ein Manifestieren von sensiblen Daten von Kindern und Jugendlichen für einen Zeitraum von 60 Jahren. All das schreckt uns wirklich ab und ist uns ganz einfach zu unsicher, nämlich ein zu großer Unsicherheitsfaktor den Kindern und Jugendlichen und ihren Daten gegenüber. Somit, Herr Minister, lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
16.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Totter. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Mit dem Beschluss des hier vorliegenden Gesetzentwurfes erfolgen Verbesserungen in gleich acht Bundesgesetzen. Lassen Sie mich nur einige dieser Neuerungen herausgreifen!
Der Datenverbund zwischen den Schulen garantiert die Verringerung des administrativen Aufwands aufnehmender Schulen, da die Eingaben aller relevanten Daten der Schülerinnen und Schüler automationsunterstützt zur Verfügung gestellt werden.
Dies betrifft insbesondere die regelmäßigen Schulwechsel zwischen der vierten und der fünften sowie der achten und der neunten Schulstufe, aber auch unterjährige Wechsel. Künftig werden also relevante schülerinnen- und schülerbezogene Daten automatisch verarbeitet, damit diese bereits anlässlich der Anmeldung an einer anderen Schule von jener Schulleitung abgefragt werden können.
Kurz gesagt: Es kommt zur Erleichterung des Datenaustausches zwischen Schulen beim Schulwechsel, was zu einer Entlastung der Schulleitungen führt.
Das Regierungsprogramm sieht weiters die Etablierung eines gesamtheitlichen Bildungsmonitorings durch die Zusammenführung relevanter Datenquellen vor. Damit schaffen wir eine solide, transparente und einheitliche Datenbasis als Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungen im Rahmen der Qualitätssicherung im Bildungswesen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)
Mit der Neugestaltung des Bildungsdokumentationsgesetzes wird darüber hinaus eine bessere Übersichtlichkeit der Datenverarbeitungen erreicht, indem die Verarbeitung von schülerinnen- und schülerbezogenen Daten von jener der Studierendendaten getrennt wird. Insgesamt dienen alle Maßnahmen der Verringerung des administrativen Aufwandes sowie der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit.
Während die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber also ihre Aufgaben gemäß dem Regierungsprogramm erfüllen, tragen sehr viele Pädagoginnen und Pädagogen mit ihren Schulleitungen dazu bei, dass Schule auch in Krisenzeiten sehr gut gelingen kann. (Beifall bei der ÖVP.)
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