2. Melde- Auskunfts- und Transparenzpflicht für Unternehmen
Alle Unternehmen, die solche Konfliktmaterialien einführen, müssen sich bei der zuständigen Stelle selbstständig melden, um ein dichtes Kontrollnetz zu ermöglichen. Nichtmeldungen sind mit Sanktionen zu ahnden. Des Weiteren sind Unionseinführer verpflichtet, den zuständigen Behörden bei Nachfrage und Überprüfung folgende Informationen zu erteilen:
- die Angaben über die Erstellung einer Lieferkettenpolitik, die den Anforderungen nach Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/821 entspricht,
- die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,
- die Art und Weise der Risikoermittlung,
- vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerkennung,
- die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewertung,
- die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswirkungen aus ermittelten Risiken,
- die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,
- die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden, sowie deren Inhalt und Ergebnis,
- die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/821vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten
Darüber hinaus ist ein Register mit den Unionseinführern auf der Homepage des Ministeriums zu veröffentlichen.
3. Standardmäßige Prüfung statt stichprobenartiger Kontrollen
Es sollen alle betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung jährlich geprüft werden, anstatt nur stichprobenartige Prüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen können bei Mängeln intensiviert werden und zu regelmäßigen Follow-Up Überprüfungen führen.
4. Verhinderung von Kinderarbeit im Bergbau
Das BMLRT soll mittels der inhaltlichen Kontrollen durch die Montanbehörde besondere Sorge tragen, dass Unionseinführer in ihren Prozessen wirksam gegen Kinderarbeit im Bergbau vorgehen.
5. Beteiligung der Zivilgesellschaft
Der Entwurf zur Novelle des MinroG möge abgeändert werden, sodass eine aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt wird, insbesondere soll die Durchführung von nachträglichen Kontrollen aufgrund begründeter Bedenken Dritter über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Unionseinführer ermöglicht werden.“
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Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit den NEOS einbringen können. Ich glaube, dass es wichtig wäre, diesem Gesetz wirklich zum Durchbruch zu verhelfen, mit Zähnen, denn die Menschen, die in den Gegenden leben, um die es uns geht und die davon sehr betroffen sind, hätten es sich echt verdient. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
19.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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