Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 298

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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 59: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 602 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 60: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 603 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

19.03.4861. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geän­dert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 61. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Petra Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.04.24

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Illegaler Handel mit Bodenschätzen finanziert kriminelle Banden und Warlords, die Waffen kaufen, die Kriege finanzieren, und Men­schen, die nahe von diesen Rohstoffminen leben, werden bedroht, terrorisiert, versklavt und manchmal auch ermordet. Auch Kinder werden bedroht, terrorisiert, versklavt und manchmal ermordet.

Zu den Konfliktmineralien gehören unter anderem Gold, Tantal, Zinn und Wolfram; diese Mineralien sind in einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2017 als Konfliktmineralien de­finiert und geregelt. Mit dieser Verordnung, die mit 1.1. des kommenden Jahres in Kraft treten soll, wird Importeuren ab einer gewissen Schwelle aufgetragen, ihre Lieferketten zu überprüfen, sodass sie nicht als Kriegstreiber herhalten müssen.

Die österreichische Begleitung der Einführung per 1.1.2021 setzen wir im Mineralroh­stoffgesetz um, und ich möchte dazu folgenden Entschließungsantrag einbringen, um diesem Gesetz ein bisschen mehr Zähne zu geben:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Scharfe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt lascher Absichts­erklärungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des MinroG mit folgenden Inhalten vorzulegen:

1. Eigene Regelung zur Zwangsstrafe

Die Höhe der Zwangsstrafe soll im MinroG speziell geregelt werden und nicht allgemein durch §5 Abs.3 VVG. Im Ergebnis soll sie nicht unter dem in Deutschland vorgesehenen Zwangsgeld von 50.000 Euro zu liegen kommen.

 


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