Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel einzusetzen.“
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Wir werden die Zustimmung erteilen. Ich hoffe, der Entschließungsantrag findet mittels anderen Gruppierungen des Hauses die Mehrheit, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
19.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 61: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage 475 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590 d.B.)
in der 71. Sitzung des Nationalrates am 11. Dezember 2020
Ziel der dieser Regierungsvorlage zugrunde liegenden und unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, ("Konfliktminerale-Verordnung"), ist es, „einen Beitrag dazu zu leisten, dass Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten.
Die Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten soll dazu beitragen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern.“
Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unternehmen Anleitungen bieten, wie sie durch gebotene Sorgfaltspflichten ("due diligence") vermeiden können, mit ihrem Erwerb von Mineralen zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder zur Finanzierung von Konflikten beizutragen.
Diese Leitsätze beziehen sich auf Minerale und Metalle aus allen "konfliktbetroffenen Regionen und Hochrisikogebieten.
Konfliktbetroffene Regionen definiert die OECD dabei als Gebiete, in denen bewaffnete Gruppen präsent sind, es weitverbreitete Gewalt oder andere Risiken gibt, die Menschen gefährden. Hochrisikogebiete sind Regionen mit politischer Instabilität, Repression, institutionellen Schwächen, Unsicherheit, Zusammenbruch der zivilen Infrastruktur und/oder weitverbreiteter Gewalt.
Bei aller Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen, die dazu dienen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern, darf der globale Wettbewerb nicht übersehen werden, der in diesem Zusammenhang jedenfalls mitzuberücksichtigen ist. Daher darf die Anwendung der gegenständlichen EU-Verordnung nicht dazu führen, dass Wettbewerbsungleichheit entsteht.
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