Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 304

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Die Konfliktmineraleverordnung verpflichtet Importeure, deren jährliche Einfuhr der genannten Minerale oder Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Be­reich ihrer Lieferketten zu identifizieren und auch geeignete Maßnahmen zu deren Mi­nimierung zu treffen.

Diese Verordnung ist am 8. Juni 2017 in Kraft getreten und unmittelbar anwendbar. Die Verpflichtungen der Unionseinführer und der für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtungen zu benennenden zuständigen Behörde der Mitgliedstaaten werden ab dem 1. Jänner 2021 gelten.

Die für die Kontrolle zuständige Behörde soll im Zuständigkeitsbereich des Bundesmi­nisteriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als Montanbehörde angesiedelt werden. Diese ist für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen verantwort­lich, mit denen sie sicherstellt, dass der Importeur von Mineralien oder Metallen die Pflichten aus der Konfliktmineraleverordnung auch eingehalten hat.

Ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung freuen, sehr geehrte Damen und Herren Ab­geordnete. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Rag­ger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.19.31

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Wir werden dem Antrag die Zustimmung erteilen, möchten dieses Thema aber nicht nur top-down, sondern auch bottom-up beleuchten, nämlich: Auf der einen Seite ist es absolut notwendig, und wir sind wirklich federführend als das erste Land, das auch eine nachgeordnete Prüfkette in diesem Bereich hat, weil es unumgänglich ist, die Menschenrechte einzuhalten.

Wenn man einmal sieht, dass Kinderarbeit dazu führt, dass man in Afrika bewaffnete Truppen ausbildet und das mit verschiedenen Rohstoffen finanziert wird, dann ist es nur gut und recht, diese Verordnung umgesetzt zu haben.

Eine Verordnung ist direkt anwendbar, wir kennen die diesbezüglichen europäischen Regelungen. Diese Regelung findet ihren Ausgang und Niederschlag im MinroG. Man muss jedenfalls auch diskutieren, was die Frau Ministerin gesagt hat, nämlich dass es Leitlinien aus der OECD sind; und das heißt letztendlich: Um keine Wettbewerbsverzer­rung zu erhalten, wird man das auch auf höhere Ebene, in WTO-Verhandlungen bezie­hungsweise auf internationaler Ebene, verhandeln müssen.

Daher wollen wir mit einem Entschließungsantrag diesen Bereich erweitern, denn wir können uns da bisher nur auf die Aussage des damaligen Herrn Ministers Mitterlehner verlassen, dass wir mit dieser Regelung die österreichische Industrie nicht konterka­rieren.

Daher stelle ich nachstehenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer sowie internationaler Ebe­ne für globale Lösungen auch in Zusammenhang mit Maßnahmen im Kampf gegen die


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