jetzt geht es nur um die Umsetzung durch Namhaftmachung einer Behörde und auch um die nachträgliche Kontrolle.
Es geht konkret um die besonderen Sorgfaltspflichten, das Managementsystem, die Risikopflichten, die Auseinandersetzung im Hinblick darauf, Risiken zu bewerten, Maßnahmen zu setzen und Indikatoren zu entwickeln. Es geht um einen Prüfbericht, die Verpflichtung, einen durch unabhängige Dritte geprüften Bericht zu veröffentlichen, und es geht vor allem um eine Offenlegungspflicht. Es braucht die Transparenz! Die Transparenz und die Kontrolle dieses öffentlich verfügbaren Berichtes gehören zu den wichtigsten Bestandteilen dieser nachträglichen Kontrolle. Daher war es uns auch besonders wichtig, dass die Behörde, das BMLRT, die Firmen mit deren Internetadressen verpflichtend auf der Website veröffentlicht.
Wie in den Erläuterungen zu dieser Gesetzesvorlage zu lesen ist, gibt es auch noch zwei konkrete Verbesserungen gegenüber der Entwurfsversion und auch der Beteiligungsphase. Es wurden die Anregungen und die Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren sehr sorgfältig geprüft und auch umgesetzt.
Es geht darum, dass die Behörde eben diese Firmennamen ganz konkret veröffentlicht und dass Firmen auch aufgrund von konkreten Hinweisen Dritter nachträglichen Kontrollen zugeführt werden und dass selbstverständlich in den ersten zwei Jahren bis zur Umsetzung auch eine möglichst vollständige Nachkontrolle durchgeführt wird.
Insofern sind, soweit ich das jetzt in der Kürze dem mir vorliegenden Antrag entnehme, die meisten Bestandteile in diese Novelle aufgenommen. Die Umsetzung von Aarhus ist im nächsten Jahr vorgesehen, und die Regelungen im Zusammenhang mit begründeten Bedenken Dritter sind bereits in der Vorlage enthalten.
Insgesamt handelt es sich also um eine aus meiner Sicht sehr sorgfältige und sehr gelungene Umsetzung, die auch in sehr guter Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung erfolgt ist. Wir sind in Europa Vorreiter: Österreich ist das erste und einzige Land, das die Firmen, die die Schwellenwerte überschreiten, tatsächlich veröffentlicht. Das ist ein ganz wichtiges Signal dafür, dass man mit Transparenz und mit Kontrolle erfolgreich gegen diese Menschenrechtsverletzungen vorgehen kann. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vorliegenden Novelle des Mineralrohstoffgesetzes werden die Begleitbestimmungen zur EU-Konfliktmineraleverordnung in das MinroG aufgenommen.
Es wurde bereits ausgeführt: Sie dienen primär dazu, die Sorgfaltsflicht in der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und vor allem Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festzulegen.
Die Konfliktmineraleverordnung zielt vor allem darauf ab, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern, indem der Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten kontrolliert wird.
Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unternehmen Anleitungen bieten, wie sie durch Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflicht vermeiden können, mit dem Erwerb von Mineralien zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder eben auch zur Finanzierung von Konflikten beizutragen.
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