Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 302

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Was ist nun Inhalt dieser Gesetzesvorlage? – Es werden Begleitbestimmungen zur Ver­ordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Liefer­kette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ins Gesetz aufgenommen.

Die Konfliktmineraleverordnung zielt darauf ab, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und Rohstoffhandel zu verhindern, indem der Handel mit Mineralen aus Konfliktgebieten entsprechend kontrolliert wird. Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unternehmen Anleitun­gen dafür bieten, wie sie durch Erfüllung der gebotenen Sorgfaltspflichten vermeiden können, mit ihrem Erwerb von Mineralen zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder zur Finanzierung von Konflikten beizutragen. Die Konfliktmineraleverordnung ver­pflichtet Unionseinführer, deren jährliche Einfuhr der genannten Minerale oder Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifi­zieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu treffen.

Diese Konfliktmineraleverordnung, die am 8. Juni 2017 in Kraft getreten ist und unmit­telbar anzuwenden ist, sodass die genannten Verpflichtungen für die Unionseinführer mit 1. Jänner 2021 dann in Kraft treten, ist eben umzusetzen, und die zuständige Behör­de soll im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als Montanbehörde angesiedelt werden. Diese ist für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen verantwortlich, mit denen sie sicherstellt, dass die Unionseinführer von Mineralen oder Metallen die Pflichten aus der Konfliktmineralever­ordnung einhalten.

Es werden alle im Anwendungsbereich befindlichen Konfliktminerale nachträglichen Kontrollen unterzogen. Es ist eine risikobasierte Kontrolle, und die nachträglichen Kon­trollen werden von der Behörde von Amts wegen erfolgen, und auch wenn Dritte begrün­dete Bedenken über die Einhaltung dieser Verordnung mitteilen, wird entsprechend kon­trolliert.

Mit der Umsetzung dieser Verordnung, mit dieser Änderung des Bundesgesetzes helfen wir, Menschenrechtsverletzungen zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden. Darum ist die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage, so glaube ich, wichtig.

Das, was Frau Kollegin Bayr ausgeführt hat, nämlich dass darin zu wenig Schärfe enthal­ten sei, sehe ich nicht so, sondern es sind die von der Opposition mit ihrem Abände­rungsantrag verfolgten Intentionen eigentlich mit diesem Gesetz, das wir heute beschlie­ßen, auch entsprechend abgedeckt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Dr.in Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.13.52

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es handelt sich hier um eine wichtige Anpassung an eine EU-Verordnung, die Übernahme entsprechender Bestimmungen in das österreichische Mineralrohstoffgesetz, und es geht, wie schon angesprochen, um ein sehr ernstes Thema, nämlich darum, zu verhindern, dass der Import von Mineralien, der Handel mit diesen Rohstoffen dazu beiträgt, Kriegshandlungen, Menschenrechtsver­letzungen, Kinderarbeit und Zwangsumsiedlungen zu finanzieren.

Hinsichtlich der Umsetzung gibt es unterschiedliche Zugänge. Österreich hat sich dafür entschieden, dass die Verordnung unmittelbar anwendbar ist. Das heißt, der Verord­nungstext der EU mit den Artikeln zu den verschiedenen Themen ist bereits in Kraft, und


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