Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 301

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•             die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,

•             die Art und Weise der Risikoermittlung,

•             vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerken­nung,

•             die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewer­tung,

•             die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswir­kungen aus ermittelten Risiken,

•             die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,

•             die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden, sowie deren Inhalt und Ergebnis,

•             die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/821vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten

Darüber hinaus ist ein Register mit den Unionseinführern auf der Homepage des Mi­nisteriums zu veröffentlichen.

3.          Standardmäßige Prüfung statt stichprobenartiger Kontrollen

Es sollen alle betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung jährlich geprüft werden, anstatt nur stichprobenartige Prüfungen durch­zuführen. Diese Prüfungen können bei Mängeln intensiviert werden und zu regelmäßi­gen Follow-Up Überprüfungen führen.

4.          Verhinderung von Kinderarbeit im Bergbau

Das BMLRT soll mittels der inhaltlichen Kontrollen durch die Montanbehörde besondere Sorge tragen, dass Unionseinführer in ihren Prozessen wirksam gegen Kinderarbeit im Bergbau vorgehen.

5.          Beteiligung der Zivilgesellschaft

Der Entwurf zur Novelle des MinroG möge abgeändert werden, sodass eine aktive Betei­ligung der Zivilgesellschaft sichergestellt wird, insbesondere soll die Durchführung von nachträglichen Kontrollen aufgrund begründeter Bedenken Dritter über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Unionseinführer ermöglicht werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.09.53

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Bayr hat richtig ausgeführt, es gibt eine EU-Verordnung betreffend gewisse Minerale, die national umzusetzen ist, und es handelt sich dabei um die EU-Verordnung 821/2017/EU, die sogenannte Konfliktminera­leverordnung. Daher gibt es eine Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird, die heute beschlossen werden soll.

 


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