Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 319

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Die Agrarmarkt Austria wickelt neben ihren durch das AMA-Gesetz im eigenen Wir­kungsbereich vorgegebenen Aufgaben (wie etwa Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse), in Österreich im übertra­genen Wirkungsbereich als sogenannte „Zahlstelle“ die Auszahlung der Agrarfördermit­tel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU an die landwirtschaftlichen Betriebe ab.

Der Wirkstoff Glyphosat wird von der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung, WHO) nach wie vor als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft. Trotz Mehrheitsbeschlüssen im Nationalrat sowie im Bundesrat, diesen Wirkstoff in Österreich aus dem Verkehr zu ziehen, und einer breiten Meinung in der Bevölkerung, dass nicht nur im Privatbereich, sondern auch im öffentlichen Bereich und vor allem auch im Rahmen der Lebensmittelherstellung und Futtermittelproduktion Glyphosat keine Ver­wendung mehr finden soll, sind in Österreich Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat nach wie vor im Handel.

Die Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft hat Hebel in der Hand, die österrei­chischen Äcker von Glyphosat zu befreien. Eine dieser Möglichkeiten besteht durch die Gestaltung des Maßnahmenprogramms für die ländliche Entwicklung, das die soge­nannte Säule 2 der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bildet. Hier ist die Landwirtschafts­ministerin auf Grund fehlender innerösterreichischer gesetzlicher Verpflichtung die allei­nige Gestalterin im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.

Das Umweltprogramm innerhalb der Säule 2 ist ein entscheidender Mechanismus.

Es ist längst überfällig, dass Agrarfördermittel, die im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Entwicklung in Anspruch genommen werden können, nur unter der Voraussetzung abgerufen werden können, dass der landwirtschaftliche Betrieb ohne Breitbandherbizide, also auch ohne Pestizide mit den Wirkstoff Glyphosat, seine Felder bearbeitet - dies, um für die Gesundheit der Bevölkerung vorzusorgen und um ein lebendiges Bodenleben zu erhalten, wieder zu erreichen, saubere Grundwasser­körper zu erhalten oder wieder zu erlangen und um ausreichend Futtermittelquellen für Bestäuber und andere für die Biodiversität wichtige Insekten sicher zu stellen. Die Um­welt-NGO Global 2000 weist seit Langem darauf hin, dass hier eine wesentliche Mög­lichkeit besteht, die ausgebrachte Menge Glyphosat auf Österreichs Feldern deutlich zu reduzieren.

Dies dient auch dem Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe, denn ein gesunder Bo­den und Lebensmittel, die möglichst pestizidfrei produziert werden, sichern langfristig die Chancen der Höfe in Österreich.

Der Einsatz der öffentlichen Steuermittel durch die Gemeinsamen Agrarpolitik der EU muss Klima- und Umweltschutz voranbringen. Gerade das Umweltprogramm ist ein wichtiges Steuerungsinstrument, weshalb auch ein direkter Einfluss auf die Ausbringung chemisch-synthetischer Pestizide erfolgen muss.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, alle Maßnahmen im gegenwärtigen Umweltprogramm des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP) inklusive der Übergangsjahre und in allen zukünftigen Umweltprogrammen im Rahmen der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU so aufzusetzen, dass Agrarfördermittel durch landwirtschaftliche Betriebe nur mehr


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