Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 360

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und es sind eben überwiegend Männer – hat sich demnach binnen fünf Tagen nach der Anordnung eines derartigen Verbots mit einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen. Die Beratungsstunden sollen von 3 auf mindestens 6 Stunden erhöht werden, was natür­lich eine umfangreichere Beratung und das Erreichen eines höheren Wirkungsgrades ermöglicht.

Es geht uns aber vor allem – Kollege Bürstmayr hat es im Ausschuss schon erwähnt – nicht um eine Bevorzugung der Täter gegenüber den Opfern – nein! –, sondern es geht um eine opferorientierte Täterarbeit. Ich bin davon überzeugt, dass uns allen hier in die­sem Zusammenhang ein entsprechender Qualitätsrahmen sehr wichtig ist. Eine umfang­reiche Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes soll dies auch garantieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Präventionsarbeit ist vor allem im Zusammenhang mit Gewaltausübung ungemein wert­voll und wichtig. Wir sehen an diesem Beispiel zur Änderung des Sicherheitspolizei­gesetzes, dass die Zusammenarbeit hier im Hohen Haus zum Wohle aller in Österreich lebenden, vor allem aber von Gewalt betroffenen Menschen zumindest in diesem Punkt gut funktioniert. Ich danke allen Parteien, die diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schatz. – Bitte.


22.17.36

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehr­te Damen und Herren! Nach 13 Stunden Sitzungsdauer diskutieren wir die Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, und wir diskutieren damit die Reparatur des im Septem­ber 2019 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen Gewaltschutzpaketes. Wir erinnern uns: Dieses Gewaltschutzpaket ist unter massiver Kritik von Expertinnen und Experten, von Opfer- und Gewaltschutzorganisationen und auch aller anderen Fraktio­nen hier im Parlament gestanden.

Was wir heute hier beschließen, ist die Neuausrichtung der im Paket mitverpackten Maß­nahme zur opferschutzorientierten Täterarbeit. Was ist das Ziel von opferschutzorientier­ter Täterarbeit? – Es geht um, wie es so schön heißt, Arbeit mit Tätern, mit Gewalttätern, die Gewalt an Frauen ausgeübt haben. Den Standards der Istanbulkonvention folgend sind Sicherheit, Unterstützung und Menschenrechte der Opfer vorrangiges Anliegen opferschutzorientierter Täterarbeit. Sie beinhaltet strukturierte Interventionen zur Been­digung und Verhinderung von Gewaltverhalten. Im Zentrum stehen der Schutz und die Sicherheit des Opfers. Ziel von opferschutzorientierter Täterarbeit ist die nachhaltige Be­endigung von Gewalt. Wir sehen, das Ziel opferschutzorientierte Täterarbeit ist eine wichtige Maßnahme im Gesamtpaket des Schutzes von Frauen vor Gewalt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Pfurtscheller.)

Die Gesetzesvorlage, die wir heute diskutieren, sieht anstelle der ursprünglich vorgese­henen 3 Beratungsstunden für die Täter, die sie selbst finanzieren sollten, 6 öffentlich finanzierte Beratungsstunden in den neu geschaffenen Beratungsstellen für Gewaltprä­vention vor. Das ist eine wichtige Maßnahme.

Gleichzeitig wissen wir aber auch, und darauf möchte ich schon auch hinweisen, dass Opferschutzeinrichtungen seit Jahren kritisieren, dass sie pro Opfer, sprich pro von Ge­walt betroffener Frau pro Jahr im Schnitt etwa 5 Stunden für Beratung zur Verfügung haben. Da darf es zu keinem Missverhältnis kommen, sehr geehrte Damen und Herren! Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen brauchen auch die notwendigen finanziel­len Mittel, um diese wichtige Beratung durchführen zu können (Beifall bei der SPÖ), gerade in Zeiten der Coronakrise, da jetzt, wie wir alle wissen, häusliche Gewalt infolge


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