Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 361

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der Lockdowns beziehungsweise der Ausgangsbeschränkungen massiv angestiegen ist.

Ich freue mich aber natürlich darüber, dass die Regierungsparteien auf unsere Kritik ein­gegangen sind, sodass wir heute hier einen Vierparteienabänderungsantrag gemeinsam einbringen können, der eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvor­lage vorsieht. In diesem gemeinsamen Vierparteienabänderungsantrag konnten wir eine Evaluierung Ende Juni 2022 unter Einbeziehung von Interventions- und Gewaltschutz­stellen erreichen. Die Erfahrung der Opferschutzeinrichtungen in diesem Bereich ist un­entbehrlich und wichtig, und das ist eine wichtige Errungenschaft, die wir durchsetzen konnten.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend: 100 Frauen mahnen; 100 Frauen, die alleine in Österreich seit 2018 von ihren Partnern, Ex-Partnern, Bekannten oder Ver­wandten ermordet worden sind; 100 Frauen, die uns auf bedrückende Weise deutlich machen, wie wichtig Gewaltschutz und Gewaltprävention sind. Nicht nur an 16 besonde­ren Tagen im Jahr, sondern an 365 Tagen im Jahr kämpfen wir gemeinsam gegen Ge­walt an Frauen. – Vielen herzlichen Dank! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ, bei Abge­ordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)

22.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. – Bitte.


22.21.37

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Damen und Herren des Hohen Hauses! Noch unter unserer Regierungsbe­teiligung wurden, um den Gewaltschutz in Österreich auf ein noch höheres Niveau zu heben, einige Änderungen vorgenommen.

Unter anderem wurde gesetzlich verankert, dass Personen, von denen Gewalt ausgeht, sich nicht wie bisher lediglich freiwillig einer Gewaltpräventionsberatung unterziehen können, sondern sich nunmehr einer solchen verpflichtend zu unterziehen haben. Das ist neben der Arbeit mit dem Opfer ein wesentlicher Bestandteil, um den Gewaltschutz in Österreich voranzubringen und häusliche Gewalt zurückzudrängen.

Die aktuelle Änderung im Sicherheitspolizeigesetz sieht vor, dass die Kosten der Gewalt­präventionsberatung nunmehr vom Staat – und nicht mehr vom Gefährder, wie ur­sprünglich festgeschrieben – getragen werden. Begründet wird dies unter anderem da­mit, dass man in wirtschaftlich schweren Zeiten den Druck von den Familien nehmen will. Dem kann man sich anschließen, wenngleich man sagen muss  und das sage nicht ich, das sagen die Experten der Männerberatungsstellen , dass Gewalt weder Sache des Alters noch der Einkommensgruppe ist, Gewalt gibt es überall – aber soll so sein.

Warum die Bezeichnung Gewaltpräventionszentrum jetzt ersetzt werden soll, erschließt sich mir nicht, aber es wird sich schon jemand etwas dabei gedacht haben, bitte sehr. Wir begrüßen, dass die Mittel der Opferarbeit aufgestockt werden sollen, das ist für uns keine Frage.

Es ist auch erfreulich, dass das Angebot für die Opfer von Zwangsheirat ausgebaut wer­den soll. Schön, dass sich ein Problembewusstsein dafür eingestellt hat, dass man Un­kulturen, die sich leider auch in Österreich breitmachen, wirklich entschieden entgegen­treten muss.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister, geben Sie dem Druck, den es vielleicht vonseiten Ihres Regierungspartners gibt, nicht nach! Verfolgen Sie weiter den Kurs, den wir ge­meinsam begonnen haben! Wer in Österreich leben will, muss unsere Kultur und unsere Lebensart respektieren, schätzen und sollte sie auch mittragen. Wenn er das nicht möch­te, bleibt ihm immer noch die Reisefreiheit. Eine alternative Sicht dazu gibt es für uns


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